Betroffen sind weiterführende und berufsbildende Schulen
Hannover, 01.11.2020 - Ab Montag, 2. November, müssen Schüler an weiterführenden und berufsbildenden Schulen des Landkreises Lüneburg im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) tragen. Dies gibt die ab Montag geltende niedersächsische Corona-Verordnung vor, wonach die MNB-Pflicht für Corona-Risikogebiete mit Inzidenzwert ab 50 gilt – und damit nun auch für den Landkreis Lüneburg. Auch eine Teilung der Klassen kann bei bei einem Wert ab 100 angeordnet werden.
Gemäß der neuen Verordnung ist das Tragen einer MNB im Unterricht im Sekundarbereich I und II immer dann verpflichtend, wenn das Gesundheitsamt an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme angeordnet hat. Diese Maßnahme ist 14 Tage lang für die gesamte Schule wirksam. Überschreitet der Landkreis oder die Stadt den Inzidenzwert von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner, ist im Sekundarbereich I und II das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht immer verpflichtend – unabhängig vom Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme an der Schule, die das Gesundheitsamt getroffen hat. Schüler der Primarstufe sind nicht von diesen Maßnahmen betroffen.
◼︎ Wechsel in Szenario B mit „geteilten Klassen"
Mit der neuen Corona-Verordnung werden auch die Voraussetzungen für einen Wechsel von Schulen aus dem "Szenario A" (eingeschränkter Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schüler) in das "Szenario B" in geteilten Lerngruppen (Unterricht im Wechselmodell) definiert: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 in Kombination mit einer Infektionsschutzmaßnahme an einer Schule soll eben diese Schule zu "geteilten Klassen", in der Regel für 14 Tage, übergehen. Im Grundsatz bleibe es aber dabei, dass die Schulen in Niedersachsen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schüler anbieten ("Szenario A").
Ab einer Inzidenz von 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner wechseln alle Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, für die Dauer der Infektionsschutzmaßnahme (in der Regel 14 Tage) in das Szenario B. In diesem Wechselmodell könne dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen einer MNB im Unterricht sei nicht länger erforderlich, teilt das Kultusministerium mit. Schüler, die sich nicht in der Schule befinden, werden im Szenario B verpflichtend zu Hause unterrichtet.
◼︎ Infektionsschutzmaßnahme
Unter eine die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme fallen infektionsschutzrechtliche Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang.
◼︎ Kindertageseinrichtungen
Für Kindertageseinrichtungen gilt: Das Gesundheitsamt kann in einer Kindertageseinrichtung den eingeschränkten Betrieb (Szenario B) anordnen, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Kindertageseinrichtung liegt, die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt, und zugleich eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Gruppe angeordnet wurde. Im eingeschränkten Betrieb gilt dann wieder das Prinzip der strengen Gruppentrennung und offene Gruppenkonzepte sind untersagt.