Eltern können für ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag Vorschuss beantragen
Lüneburg, 02.07.2017 - Gute Nachricht für Alleinerziehende, bei denen der Ex-Partner keinen Unterhalt für die Kinder zahlt: Seit dem 1. Juli können Kinder bis zu ihrem 18. Geburtstag einen Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten, wenn der Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen Unterhalt zahlt. Bisher zahlte der Staat den Vorschuss nur bis zum 12. Geburtstag und höchstens 72 Monate lang. Diese Grenze bei der Bezugsdauer fällt nun weg. Darauf weist der Fachdienst Jugend und Familie des Landkreises Lüneburg hin, bei dem betroffene Familien aus dem Kreisgebiet (ohne Hansestadt Lüneburg) den Unterhaltsvorschuss beantragen können.
Für viele Familien bedeutet die Gesetzesänderung eine neue Chance. "Alle Leistungen, die wegen Erreichens der 72 Monate eingestellt wurden, können neu beantragt werden", sagt Gudrun Mittendorf, Fachdienstleiterin Jugend und Familie, "das gleiche gilt für Kinder, die nach ihrem 12. Geburtstag keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhielten: Auch sie können einen neuen Antrag stellen, solange sie noch nicht 18 Jahre alt sind."
Für die 12- bis 17-Jährigen gilt jedoch eine besondere Regel: Ein Anspruch besteht erst, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen des Jobcenters angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Zu Detailfragen berät die Unterhaltsvorschusskasse in der Kreisverwaltung Betroffene gerne im Einzelgespräch.
Wer einen Antrag stellen möchte, kann damit gleich loslegen: Die neuen Anträge und ein zusätzliches Ergänzungsblatt für Kinder ab zwölf Jahre sind ab sofort im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/unterhaltsvorschuss abrufbar. "Damit wir alles schnell abwickeln können, sollten Antragsteller unbedingt die neuen Vordrucke benutzen", sagt Gudrun Mittendorf, "in den alten Unterlagen fehlen viele Angaben, die wir zur Prüfung der Anträge benötigen."
In den kommenden Monaten kann die Bearbeitung ohnehin etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. "Wir rechnen damit, dass sich die Zahl der Anträge verdoppelt", sagt die Fachdienstleiterin, es wurden aber zusätzliche Kollegen eingestellt. Bisher erhalten rund 440 Kinder unter zwölf Jahren aus dem Landkreis Lüneburg Unterhaltsvorschuss. Das Geld holt sich der Staat übrigens von den eigentlich zuständigen Elternteilen zurück: Bisher hat die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) des Landkreises Lüneburg über 30 Prozent der Leistungen beim Unterhaltspflichtigen zurückgeholt und war damit auf Landesebene führend.
Bei Fragen zu den neuen Regeln zum Unterhaltsvorschuss stehen die Beschäftigten der Unterhaltsvorschusskasse zur Verfügung. Die Zuständigkeit ist nach dem Anfangsbuchstaben vom Familiennamen des Kindes aufgeteilt:
- A und H: Berit Bossow - Tel. 04131-261461
- B-D und F-G: Birte Pott - Tel. 04131-261399
- E und I-N: Norbert Möhring - Tel. 04131-261401
- O-V: Frau Korkut, Tel. 04131-261656
- W-Z: Hilke Block, Tel. 04131-261650
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12.00 Uhr.