Lüneburg, 08.12.2013 - Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen haben nach einem aktuellen Beschluss des Bundessozialgerichts unter Umständen Anspruch auf ein höheres Elterngeld. Darauf weist die Elterngeldstelle des Landkreises Lüneburg hin. Wer Mehrlinge hat, die ab 2008 geboren wurden, sollte sich daher schnellstmöglich mit der Elterngeldstelle in Verbindung setzen, um einen eventuellen Mehranspruch zu klären, rät der Landkreis.
Laut dem Beschluss des Bundessozialgerichts haben Eltern bei Zwillings- beziehungsweise Mehrlingsgeburten für jedes einzelne Kind einen eigenen Elterngeldanspruch. Wer 2008 für den ersten Zwilling, Drilling oder Vierling Elterngeld bezogen hat, kann für die weiteren Mehrlinge unter Umständen auf Antrag auch rückwirkend noch höheres Elterngeld erhalten. Entscheidend ist, dass der Antrag bis spätestens 30. Dezember 2013 bei der Elterngeldstelle eingeht. Bei später eingehenden Anträgen ist ein Anspruch ausgeschlossen.
Eltern von Mehrlingen, die sich über ihren möglichen höheren Elterngeldanspruch informieren möchten, erreichen die Elterngeldstelle des Landkreises Lüneburg unter der Telefonnummer 04131-26-1706.