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Betreuungsgeld auch bei Betreuung durch Dritte möglich

Anträge auf Betreuungsgeld können ab sofort gestellt werden

Lüneburg, 19.07.2013 - Ab dem 1. August können Eltern, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder zu Hause betreuen, das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld erhalten. Aber auch bei Betreuung in einer nichtöffentlichen Einrichtung wird Betreuungsgeld gezahlt. Darauf hat jetzt der Landkreis Lüneburg hingewiesen. Den Antrag auf Betreuungsgeld können Eltern aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg ab sofort bei der Elterngeldstelle des Landkreises Lüneburg stellen. 

Karina Thelen und Jens Bolg von der Elterngeldstelle bearbeiten die Anträge auf Betreuungsgeld. Sie nennen die Grundvoraussetzungen für den Bezug: "Das Kind, für das Betreuungsgeld gezahlt wird, muss am 1. August 2012 oder später geboren sein. Die Eltern oder der erziehungsberechtigte Elternteil müssen ihren Wohnsitz in Hansestadt oder Landkreis Lüneburg haben, das Kind muss bei ihnen im Haushalt leben. Betreuungsgeld können Eltern dann erhalten, wenn sie ihr unter dreijähriges Kind nicht in einer öffentlich geförderten Tageseinrichtung oder von einer öffentlich geförderten Tagespflegeperson betreuen lassen."

Wichtig auch: Die Eltern können zum Betreuungsgeld nicht parallel Elterngeld beziehen. Daher wird das Betreuungsgeld in der Regel erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes ausgezahlt, beziehungsweise dann, wenn der Elterngeldbezug beendet ist. Das Betreuungsgeld wird für höchstens 22 Monate gezahlt, längstens bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Pro Kind beträgt das Betreuungsgeld bis zum 31. Juli 2014 monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 erhöht es sich auf 150 Euro. Stellen Eltern erst nach dem 1. August 2013 einen Antrag, so kann das Betreuungsgeld bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden. 

Ein Anspruch auf Betreuungsgeld kann sich auch dann ergeben, wenn das Kind in einer Tagespflegeeinrichtung - etwa einem Spielkreis - betreut wird, die nicht öffentlich gefördert ist. Um dies zu ermitteln, müssen Eltern, die ihr Kind von Dritten betreuen lassen und dennoch das Betreuungsgeld beantragen möchten, ein zusätzliches Formular ausfüllen, auf dem sie erklären, welcher Art die Betreuung ist. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, müssen dieses Formular nicht ausfüllen.

Der Antrag auf Betreuungsgeld, das Zusatzformular und ein Informationsblatt zur Antragstellung sind im Internet unter www.lueneburg.de/betreuungsgeld zu finden. Eltern können sich die Dokumente dort herunterladen und sie nach dem Ausfüllen persönlich bei der Elterngeldstelle des Landkreises Lüneburg (Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 239 und 240) abgeben oder per Post zusenden: Landkreis Lüneburg, Elterngeldstelle, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg. 

Ab Ende Juli wird der Antragsvordruck auch in Papierform bei der Elterngeldstelle des Landkreises Lüneburg vorliegen. Eltern, die keinen Internetzugang haben, können sich bis dahin bei der Elterngeldstelle melden und sich dort einen Antrag ausdrucken lassen. 

Für Fragen zum Betreuungsgeld können sich Eltern an Jens Bolg (Buchstabe A – L), Tel. 04131-26-1307, oder an Karina Thelen (Buchstabe M – Z), Tel. 04131-26-1710, wenden. Die Elterngeldstelle ist montags und mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr zu erreichen. 

 

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