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Sport darf wieder auf Zuschauer hoffen

Landesregierung ändert Corona-Verordnung – Regelung gilt vorerst bis 8. Oktober 

Volle Ränge wie auf diesem Grafitto, aufgenommen 2014 auf dem ehemaligen LSK-Sportplatz in Wilschenbruch, wird es so schnell wohl nicht wieder geben. Zuschauer sind zu den Sportveranstaltungen aber vorerst in begrenzter Zahl dennoch wieder zugelassen. Foto: LGheuteHannover, 25.09.2020 - Sportbegeisterte dürfen sich freuen: Ab sofort dürfen Sportveranstaltungen wieder vor größerem Publikum stattfinden. Wie das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mitteilt, wurde die entsprechende Verordnung gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Danach dürfen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen bis zu 1000 Zuschauer eingelassen bzw. bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden.

Zur Veranschaulichung: Bei Sportstätten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5000 Plätzen können jedenfalls bis zu 1000 Besucher eingelassen werden. Bei Sportstätten mit einem Fassungsvermögen von über 5000 Zuschauern greift dann die 20-Prozent-Regelung. Danach dürfen 4000 Zuschauer in einem Stadion mit einer Kapazität von 20.000 auf den Rängen sein.

Minister Boris Pistorius erklärte dazu, dass mit der Neuregelung mehr Menschen "mit Augenmaß und Vernunft "ermöglicht werden soll, Sport vor Ort zu erleben. Gleichzeitig seien die Zuschauer für viele Vereine von zentraler Bedeutung.

Folgende Voraussetzungen müssen im Rahmen der geänderten Verordnung eingehalten werden, sofern mehr als 50 Zuschauer eingelassen werden sollen:

1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.

2. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme).

3. Kontaktdaten der Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).

4. Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden.

5. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden.

6. Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die geänderte Verordnung soll bis zum 8. Oktober in Kraft bleiben.

 

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