Diskussionsveranstaltung im Hotel Bergström
Lüneburg, 03.06.2015 - In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe als "Tötung auf Verlangen“ strafbar, die Beihilfe zum Suizid hingegen straflos. Der Deutsche Bundestag hat sich vorgenommen, in dieser Wahlperiode die Sterbehilfe rechtlich zu regeln. Über die ethischen und rechtlichen Fragen zur gesetzlichen Neuregelung soll in einer Diskussionsveranstaltung gesprochen werden, die am 11. Februar um 19 Uhr im Hotel Bergström im Palais am Werder auf Einladung der SPD-Bundestagsabgeordneten Hiltrud Lotze und Dr. Eva Högl stattfindet.