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Abgewatscht

03.05.2021 - Blamabel für den Landkreis, befreiend für Lüneburg. So lässt sich der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zusammenfassen, mit dem das Gericht die höchst fragwürdige und nun auch oberinstanzlich attestierte Fehlentscheidung des Landkreises gerügt hat. Danach ist die für die Lüneburger Innenstadt angeordnete Maskenpflicht rechtswidrig. Dass es überhaupt dazu gekommen ist, zeigt, wie sehr die Behörde in ihrem Corona-Bekämpfungswahn jedes normale Maß verloren hat.

Gleich in mehreren Punkten watschte das Gericht die Entscheidungen des Landkreises ab. So war die Kreisverwaltung nicht berechtigt, eigenmächtig Bereiche mit einer Maskenpflicht zu belegen, nur weil es dort "angeblich" ein hohes Besucheraufkommen gebe oder dort Passanten unterwegs waren. Dass das in Lüneburg ansässige Gericht weiß, wovon es spricht, macht es erst richtig peinlich. Denn dass die Salzstraße oder die Lindenstraße nicht zu Lüneburgs Publikumsmagneten zählen, weiß außer dem Landrat offenbar jeder.

Richtig schlimm aber ist die Feststellung des Gerichts, dass der Landkreis sich mit seiner Allgemeinverfügung "dauerhaft" vom Inzidenzwert als geltender Richtschnur verabschiedet hat. Dass die Richter hier nicht deutlich klarer von behördlicher Willkür sprechen, ist vermutlich dem Respekt gegenüber der Kreisbehörde als schützenswerter Institution geschuldet. 

Ein Kommentar von Ulf Stüwe
zum Beitrag "Maskenpflicht in Lüneburg ist rechtswidrig"

 

 

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