SPD lädt zu Info-Abend für Geschädigte zu hoher Avacon-Fernwärme-Rechnungen ein
Lüneburg, 21.03.2026 - Können die Avacon-Fernwärme-Kunden mit der Rückerstattung zu viel gezahlter Heizkosten rechnen? Diese Frage steht im Raum, seit das Oberlandesgericht Celle im November letzten Jahres die Preisanpassungsformel in den Fernwärme-Verträgen der Avacon Natur GmbH für unzulässig erklärte (LGheute berichtete). Damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen, ist allerdings eine Klage ihrerseits erforderlich. Wie das gehen kann, will die SPD Lüneburg bei einem Info-Abend erläutern.
Statt allein zu klagen, können sich betroffene Fernwärmekunden der Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen die Avacon Natur anschließen, teilt die SPD Lüneburg mit. Ziel ist die Rückerstattung möglicherweise zu viel gezahlter Beträge. Bei dem Info-Abend wird auch die Verbraucherzentrale zugegen sein und darüber informieren, worum es in der Klage genau geht, wer sich beteiligen kann und welche Schritte Verbraucher jetzt unternehmen können.
Grundvoraussetzung für die Beteiligung an der Klage ist, dass die Betroffenen selbst einen Vertrag mit der Avacon Natur abgeschlossen haben und die Abrechnung nicht über den Vermieter erfolgt, so die SPD.
Der Info-Abend, der sich vor allem an Betroffene wendet und an dem auch der Lüneburger SPD-Bundestagsabgeordnete Jakob Blankenburg teilnehmen wird, findet statt am Donnerstag, 2. April, um 18.30 Uhr im Kunstsaal, Marie-Curie-Str. 5 in Lüneburg. Zur besseren Planung wird um Anmeldung auf jakobblankenburg.de/termine gebeten.
◼︎ Bisher dazu auf LGheute:
- 17.12.2025: Gerichtlicher Erfolg für Avacon-Kunden
- 16.04.2024: "Sie werden Ihre Abrechnungen nicht nachvollziehen können"
- 24.03.2024: Wo kommen die 18 Cent her?
- 27.02.2024: SPD bohrt weiter beim Fernwärme-Desaster
- 12.02.2024: "Ein Jahr lang war Dunkelheit"
- 02.02.2024: Frostige Atmosphäre beim Thema Fernwärme

