Kreis untersagt das "Bridgen" auf der Stintbrücke am Alten Kran
Lüneburg, 10.07.2020 - Sie ist besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen an sommerlichen Abenden beliebt: die Brücke über die Ilmenau am Alten Kran. Gern versammeln sie sich dort an Wochenenden bis spät in die Nacht und genießen die besondere Atmosphäre dieses Platzes. Weil dort aber zunehmend die immer noch geltenden Abstandsregeln nicht eingehalten werden, entschloss sich der Landkreis jetzt, das sogenannte "Bridgen" zu verbieten.
Weil es für den ganz normalen Alltag noch zu früh sei – erst kürzlich wurde im Landkreis eine weitere Corona-Infektion gemeldet – erinnert die Kreisverwaltung daran, auch weiterhin soziale Kontakte zu beschränken und die Abstandsregeln einzuhalten.
"Leider gerät das bei einigen Menschen zunehmend in Vergessenheit", erklärt Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer. Das zeige sich derzeit vor allem in Lüneburg auf der Stintbrücke am Alten Kran, die zum Feierabend-Treffpunkt geworden ist. "Dort stehen und sitzen gerade am Wochenende unzählige Menschen dicht an dicht gedrängt. Dazwischen flanieren Touristen aus anderen Teilen Deutschlands." Um einen erneuten Ausbruch des Virus in der Region zu verhindern, hat der Landkreis nun eine neue Allgemeinverfügung herausgegeben. Sie verbietet in Zeiten von Corona das sogenannte Bridgen, was bedeutet: Die Brücke als Treffpunkt ist tabu.
"Natürlich kann auch weiterhin jeder über die Brücke gehen. Nur wer sich setzen möchte, muss leider weiterziehen", sagt Krumböhmer. Er erläutert, warum diese Einschränkung notwendig ist: "Anders als im Café oder im Restaurant hat auf der Stintbrücke niemand einen Überblick darüber, ob und wie die Abstände von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Außerdem wird nirgendwo dokumentiert, wer sich wann dort aufgehalten hat." Gerade das sei aber in der aktuellen Situation besonders wichtig. Nur so könnten Fälle zurückverfolgt, Kontaktpersonen ermittelt und Infektionsketten durchbrochen werden. "So schwer es uns allen fällt: Open-Air-Treffen mit vielen Menschen auf engem Raum ist aus gesundheitlicher Sicht aktuell leider noch nicht möglich."
Die neue Allgemeinverfügung gilt ab heute. Sie untersagt freitags und samstags jeweils von 19 bis 4 Uhr am darauffolgenden Tag den Aufenthalt – also das Sitzen – auf der Brücke an der Lünertorstraße. Polizei und Landkreis werden vor Ort sein, bei Verstößen können Platzverweise und auch Bußgelder verhängt werden, kündigte Krumböhmer an.