Straßenreinigungsgebühr wird neu berechnet und soll damit gerechter werden
Lüneburg, 12.01.2018 - In Lüneburg wird die Straßenreinigungsgebühr neu berechnet. Statt wie bisher die Frontmeter eines Grundstücks zur Straße, ermittelt die Hansestadt seit Jahresbeginn anhand des Grundbuchs die Größe eines Grundstücks und zieht daraus die Quadratwurzel. Diesen Wert kombiniert sie mit der jeweiligen Reinigungsklasse. Die Änderung des Berechnungsmaßstabes hat der Rat der Hansestadt Lüneburg vor Weihnachten beschlossen. Eine Bereicherung der Stadt durch die Hintertür soll damit aber nicht vorgenommen werden, erklärt die Stadt.
Die Neuberechnung war erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bemängelt hatte, dass der bisherige Frontmetermaßstab nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz vereinbar ist, da er bestimmte Formen von Grundstücken bevorzugt. Einige Grundstücke – gemeint sind sogenannte Hinterliegergrundstücke – waren danach laut Stadt überhaupt nicht gebührenpflichtig. Gleichwohl nutzen deren Bewohner die gereinigte Straße wie alle anderen auch.
"Es geht nicht darum, dass die Hansestadt sich bereichern will", erläutert Ralf Dibowski, Lüneburgs Leiter des Bereichs Steuern, "wir werden 2018 dasselbe Gebührenaufkommen für die Straßenreinigung haben wie 2017. Aber die Verteilung der Gebühren wird zukünftig gerecht sein, weil gleichgroße Grundstücke unabhängig von ihrer Form und Lage zur Straße gleich zu behandeln sind, da alle das gleiche Interesse an einer gereinigten Straße haben. Einige zahlen durch den neuen Berechnungsmaßstab damit mehr, andere aber werden weniger zahlen als zuvor."
Die neuen Bescheide werden die Lüneburger von heute an in ihren Briefkästen finden samt Erläuterungen zur Berechnung. Auf den neuen Berechnungsmaßstab konnte die Hansestadt jedoch noch nicht alle Grundstückseigentümer umstellen. Bei rund 4.000 Lüneburgern schätzt die Hansestadt die Gebühren noch auf Grundlage der Straßenfrontmeter. "Das macht aber nichts, da sämtliche Bescheide unabhängig davon, welcher Berechnungsfaktor herangezogen wurde, mindestens bis zum 31.12.2018 vorläufig sind", führt der Stadtmitarbeiter aus. "Deswegen ist für Rückfragen oder Einsprüche auch keine Eile geboten. Wer Erläuterungsbedarf hat oder seinen Bescheid anzweifeln möchte, kann das noch bis Jahresende tun. Eine eventuelle Änderung des Bescheids gilt dann rückwirkend zum 1. Januar 2018. Diejenigen, die zu den 4.000 gehören, deren Gebühr die Hansestadt erst mal schätzt, müssen sich zunächst gar nicht kümmern. Das machen wir von Amts wegen, und zwar ebenfalls rückwirkend für alle diese Fälle. Sollte zum Jahresende noch nichts vorliegen, dann reicht es, erst dann nachzufragen."
Kontaktmöglichkeiten für Auskünfte finden die Lüneburger in ihren Bescheiden. Zusätzlich veröffentlich die Hansestadt Fragen und Antworten zum Thema auf ihrer Internetseite unter www.hansestadtlueneburg.de/strassenreinigung. Eine FAQ-Liste kann dort über einen Link aufgerufen werden und enthält auch Mustergrundstücke mit Berechnungsbeispielen.