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Pech mit Marihuana-Tütchen

Lüneburger wollte im Amtsgericht um Straf-Aufschub bitten und landete in U-Haft

Lüneburg, 22.07.2014 - Eigentlich wollte der 41-jährige Lüneburger nur um Aufschub bei der Bezahlung einer Geldstrafe bitten. Als er deshalb am Vormittag des 9. Juli die Staatsanwaltschaft aufsuchte, hatte er die Sicherheitsvorkehrungen der dortigen Wachtmeisterei offensichtlich unterschätzt: Die Mitarbeiter Julia Könighaus und Riccardo Schmitt durchsuchten bei der Einlasskontrolle seinen Rucksack und fanden neben einem Messer sowie einem massiven Tischbein insgesamt 17 Tütchen mit Marihuana. Was folgte, waren Festnahme, Untersuchungshaft und Anklageerhebung noch am selben Tag.

Neben einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln muss der Angeklagte auch mit dem Widerruf einer einschlägigen Bewährungsstrafe rechnen, die das Amtsgericht Lüneburg erst vor neun Monaten gegen ihn verhängt hatte.

Leitender Oberstaatsanwalt Gerhard Berger zeigte sich mit dem professionell durchgeführten Einsatz, zu dessen Gelingen auch die Polizei beigetragen hatte, sowie der raschen Anklageerhebung überaus zufrieden. Zugleich warb er um Verständnis für Einlasskontrollen in Justizgebäuden, die der Bürgernähe wohl eher abträglich seien: "Es gibt eine erschreckend hohe Anzahl von Zeitgenossen, die - weshalb auch immer - bewaffnet durch die Gegend laufen. Die Schüsse im Amtsgericht Dachau und Kreishaus Hameln zeigen, dass wir gut beraten sind, diese Leute nicht unkontrolliert ins Dienstgebäude zu lassen."

 

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