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Grundsteuerbescheide stoßen auf Kritik

Stadtverwaltung rät vor Klagen, das Gespräch mit dem Rathaus zu suchen

Viele Grundstücke wurden nach der Grundsteuerreform neu bewertet. Foto: LGheuteLüneburg, 29.01.2025 - Für viele Grundstückseigentümer in Lüneburg begann das neue Jahr mit einem Schock. Auslöser war der Grundsteuerbescheid für 2025, den die Stadtverwaltung in den letzten Wochen an die mehr als 26.000 Steuerpflichtigen verschickte. Neu dabei ist die Berechnung der Grundsteuerhöhe, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden war und nun zu teilweise erheblichen Mehrbelastungen bei den Grundstücksbesitzern führte. Die Stadtverwaltung reagiert nun auf steigende Kritik und Beschwerden.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 sollte sichergestellt werden, dass vergleichbare Grundstücke auch mit gleich hoher Grundsteuer bedacht werden. Damit änderte das Gericht die jahrzehntelange Berechnung nach dem sogenannten Einheitswert, der teilweise zu recht unterschiedlichen Bewertungen führte.

Niedersachsen entschloss sich daraufhin, die Grundsteuer nach dem "Flächen-Lage-Modell" zu berechnen, bei dem sowohl die Grundstücksgröße als auch die Lage des Grundstücks innerhalb einer Stadt oder Gemeinde berücksichtigt wird. Beide Werte werden in dem "Messbetrag" festgehalten, der von den Finanzämtern festgelegt wird. Er wird dann mit dem "Hebesatz" multipliziert, den die jeweilige Gemeinde beschließt. In Lüneburg beträgt dieser Hebesatz aktuell 310 Prozent für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und 560 Prozent für die Grundsteuer B (Grundstücke).

◼︎ Beispielrechnung Grundsteuer B

Aus dem "Flächen-Lage-Modell" ergeben sich für ein bebautes Grundstück folgende Beispielbeträge: 39,28 Euro für Grund und Boden plus 41,39 Euro für Wohn- und Nutzfläche, beide ergeben den Grundsteuermessbetrag in Höhe 80,67 Euro. Dieser Betrag wird mit dem Hebesatz (aktuell 560 Prozent in Lüneburg) multipliziert. Damit beträgt die zu zahlende Grundsteuer für ein Jahr 80,67 Euro x 5,6 = 451,75 Euro.

Durch die Neuberechnung ist es nun zu teils erheblichen Abweichungen im Vergleich zu den vorangegangenen Grundsteuerbescheiden gekommen. Zwar hatte die Politik vorab erklärt, dass sich das Steueraufkommen in Summe im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöhen werde – dies sollte durch den Hebesatz gesteuert werden –, doch zahlreiche Grundstückseigentümer sehen sich unverhofft hohen Grundsteuerforderungen ausgesetzt, viele prüfen gegen den Bescheid Einspruch einzulegen und gegebenenfalls auch zu klagen. 

◼︎ Vor Klage prüfen

Im Rathaus rät man, die Angaben im Grundsteuerbescheid zunächst genau zu prüfen. Sebastian Prigge, Fachbereichsleiter Finanzen bei der Stadt, erläutert: "Sofern lediglich Grund zu der Annahme besteht, dass der Wert des Grundstücks, der sogenannte 'Messbetrag', nicht richtig vom Finanzamt festgesetzt wurde, dürfte eine Klage gegen den von der Hansestadt erlassenen Grundsteuerbescheid kaum Aussicht auf Erfolg haben. Hier wäre das Finanzamt der richtige Ansprechpartner, dort kann ein Antrag auf Neuberechnung gestellt werden."

Werde hingegen festgestellt, dass sich die Stadtverwaltung bei der Multiplikation des Messbetrags mit dem Hebesatz verrechnet hat oder der im Grundsteuerbescheid genannte Messbetrag von dem im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes genannten Betrag abweicht, sollte man sich an die Hansestadt wenden. "Bevor eine Klage erhoben wird, ist es empfehlenswert sowie zielführender, sich zunächst unter den auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Stadt zu wenden. In den meisten Fällen wird sich die Angelegenheit dann ganz einfach klären lassen", so Prigge.

◼︎ Die Mehrheit zahlt weniger

Die Vermutung einiger Anrufer, die Hansestadt nehme durch die Reform mit der Grundsteuer mehr Geld ein, weist das Rathaus zurück. Die Summe aller Grundsteuerzahlungen bleibe gleich, dafür sorge der "aufkommensneutrale Hebesatz". Dies führe auch dazu, dass all denjenigen Steuerpflichtigen, die nun mehr Grundsteuer zahlen müssen, zahlreiche mit gesunkener Grundsteuer gegenüber stünde. "Insgesamt 59 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen ab diesem Jahr genauso viel oder weniger als vorher", sagt Marco Busch vom Bereich Steuern.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt unter www.hansestadt-lueneburg.de/grundsteuerreform.

 

 

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