Gebühr steigt um knapp das Vierfache – Ausweitung der Bereiche vorgesehen
Lüneburg, 02.01.2025 - Neues Jahr, neue Preise. Mit Beginn des neuen Jahres ist die Gebühr für das Bewohnerparken in Lüneburg kräftig erhöht worden. Künftig kosten die Parkausweise 120 Euro pro Jahr, bislang waren es 30,50 Euro. Im Laufe des ersten Quartals werden zudem Änderungen bei den Bewohnerparkbereichen kommen. Bestehende Bereiche werden umstrukturiert und neue Gebiete kommen hinzu. Frühestens ab Mitte des Jahres soll dann auch das Gebührenparken angepasst werden.
Lüneburger, die von den Änderungen betroffen sind, sind laut Stadtverwaltung in den letzten Tagen bereits angeschrieben und über die Änderungen informiert worden. "Es ist vorerst nichts zu veranlassen", betont Susanne Twesten. Bestehende Parkausweise behielten bis zum regulären Auslaufen ihre Gültigkeit.
Sollte sich der Bewohnerparkbereich ändern, bekommen Anwohner, die einen Parkausweis besitzen, automatisch und kostenlos einen neuen Ausweis zugeschickt. Dieser hat dann die identische Gültigkeitsdauer wie der zuvor bestehende Ausweis.
Für diejenigen, deren Straße neu einem Bewohnerparkbereich zugeordnet wird, besteht die Möglichkeit, erstmals einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. "Sobald die Ausweisung, also Beschilderung, der neuen Bewohnerparkbereiche im ersten Quartal 2025 erfolgt ist, können dafür entsprechende Anträge gestellt werden", erklärt Twesten. Diese erfolgen online über das städtische Serviceportal oder persönlich beim Bürgeramt. Der Abschluss der Beschilderungsarbeiten soll dann über die Presse bekanntgeben werden. Gleichzeitig werde dann in dem Serviceportal eine Parkgebietssuche eingerichtet, in der die Betroffenen den für sie geltenden Bewohnerparkbereich finden und einen Ausweis beantragen können.
"Die Umstellung und Anpassung der Beschilderung wird sicherlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen“, sagt Twesten. Sie bittet um Verständnis, wenn in der Übergangszeit das eine oder andere noch hakt und versichert: „Die Kolleg:innen des städtischen Verkehrsaußendienstes werden in der Übergangszeit mit größtmöglicher Kulanz die Parkregelungen überwachen.“
◼︎ Informationen zum Bewohnerparken
Personen, die bereits über einen Bewohnerparkausweis verfügen:
1. Wenn der Bewohnerparkbereich nicht geändert wird:
- Der aktuelle Bewohnerparkausweis bleibt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit unverändert gültig.
- Nach Ablauf dieser Gültigkeit kann der Bewohnerparkausweis erneut beantragt werden. Die neue Gültigkeitsdauer ist auf ein Jahr begrenzt und die Gebühr beträgt künftig 120 Euro.
2. Wenn der Bewohnerparkbereich geändert wird:
- Der Bewohnerparkausweis verliert mit der neuen Beschilderung und den geänderten Parkbereichszuschnitten seine Gültigkeit.
- Es muss nichts veranlasst werden. Der neue Ausweis wird automatisch und kostenfrei versandt. Dieser hat die identische Gültigkeitsdauer wie der Ausweis, der ausgetauscht wird.
- Sollte die Gültigkeit des neuen Bewohnerparkausweises im Laufe des Jahres ablaufen, muss – wie immer - rechtzeitig ein neuer Bewohnerparkausweis beantragt werden.
Personen, deren Adresse künftig in einem neu eingerichteten Bewohnerparkbereich liegt:
Falls die Straße erstmals einem Bewohnerparkbereich zugeordnet wird, haben Anwohner die Möglichkeit, erstmals einen Bewohnerparkausweis zu beantragen:
- Die Ausweisung, also Beschilderung, der neuen Bewohnerparkbereiche erfolgt im ersten Quartal 2025.
- Nach der Umsetzung und der entsprechenden Beschilderung können entsprechende Anträge gestellt werden – entweder online oder persönlich:
- online: Über das Serviceportal auf der Website der Hansestadt Lüneburg. Die Online-Dienste führen Schritt für Schritt durch den Antrag.
- persönlich: Im Einwohnermeldeamt, Bardowicker Straße 23, 21335 Lüneburg (nur mit Termin unter www.lueneburg.de/termin).
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis:
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Lüneburg und Wohnsitz innerhalb eines Bewohnerparkbereiches.
- Weder eine Garage noch einen Einstellplatz steht zur Verfügung.
- Anwohner:in ist Halter:in des Fahrzeugs oder nutzt dieses nachweislich dauerhaft.
◼︎ Änderungen beim Gebührenparken
Erst in einem zweiten Schritt soll das Gebührenparken in der Stadt angepasst werden. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass dies frühestens nach ab Mitte 2025 erfolgt, da es hierzu noch entsprechenden Gremienbeschlüsse geben soll.