Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Veranstalter ab
20.04.2024 - Nun ist es endgültig: Die A39 darf für die für morgen geplante Fahrrad-Demo nicht genutzt werden. Das entschied heute das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und verwarf damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem die mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer an.
"Die Durchführung der Versammlung auf dem stark frequentierten Abschnitt der A39 würde den Verkehr über einen relativ langen Zeitraum intensiv beeinträchtigen, wodurch sich die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer deutlich erhöhen würden. Diesen könne auch nicht in ausreichendem Maße durch Umleitungsstrecken und Verkehrssicherungskonzepte begegnet werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts.
Mit der Alternativroute habe die Stadt zudem einen "angemessenen Ausgleich" zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter sowie den betroffenen öffentlichen Belangen hergestellt. Die festgelegte Route werde dem Anliegen der Versammlung, die sich nicht nur gegen den Bestand, sondern auch gegen den geplanten Ausbau der A39 richtet, "hinreichend gerecht", so das Gericht, das damit nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichts Lüneburg folgte, wonach die Stadt Lüneburg die für eine Beschränkung erforderliche unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht ausreichend nachgewiesen habe.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Unabhängig davon darf die geplante Fahrrad-Demo wie geplant auf der Lüneburger Ortsumgehung zwischen den Anschlussstellen Moorfeld/Ebensberg und Lüneburg-Nord durchgeführt werden.