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Geld zurück für Kita-Abstinenz

Stadt will Beiträge bei Nichtinanspruchnahme erstatten 

Auch die Kitas freier Träger kommen in den Genuss der Erstattung. Foto: LGheuteLüneburg, 13.03.2021 - Eltern, die ihre Kinder seit dem 16. Dezember 2020 vorsorglich zu Hause betreut und nicht in die Kita gebracht haben, können sich in Kürze die Kitabeiträge erstatten lassen. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Jugendhilfeausschuss dies in seiner jüngsten Sitzung vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt ermöglicht. 

Zwischen dem 16. Dezember 2020 und 8. Januar 2021 folgten viele Eltern dem Appell von Kultusminister Tonne und gaben ihre Kinder freiwillig nicht zur Betreuung in die Kita oder Kindertagespflege, um die Eindämmung der Pandemie zu unterstützen. Die Corona-Verordnung sah allerdings keine Schließung der Kitas vor. Für diesen Zeitraum konnten sich die Eltern rein rechtlich die Kita-Beiträge deshalb noch nicht erstatten lassen, obwohl sie die Betreuung nicht in Anspruch nahmen und damit einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisteten.

Um diese Leistung der Eltern wertzuschätzen und sie finanziell zu entlasten, hat sich der Jugendhilfeausschuss jetzt einstimmig für die Erstattung der Kita-Beiträge entschieden.

Die Stadt wird die Elternbeiträge für den Zeitraum ab dem 16. Dezember 2020 bis zur Rückkehr zum Regelbetrieb am 7. März 2021 taggenau abrechnen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Beiträge erstatten. Das gilt nicht nur für die städtischen Kitas, sondern auch für die freien Träger im Stadtgebiet. Einnahmeausfälle der freien Träger sollen von der Hansestadt Lüneburg ausgeglichen werden.

 

 

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