Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – wenige Ausnahmen
Lüneburg, 28.10.2021 - Mit der Verschärfung der Corona-Regeln ab Sonnabend, 30. Oktober, wird in der SaLü-Salztherme in Lüneburg die 2G-Regel gelten. Damit dürfen nur von einer Corona-Infektion Genesene oder vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte mit entsprechendem Nachweis das Wasserviertel, die "Siederei" und Kleine Sauna sowie das Sportbad betreten bzw. an den offenen Kursen des Frauen- und Seniorenschwimmens im Kursbecken teilnehmen.
"Vor dem Hintergrund der zurzeit wieder steigenden Corona-Infektionszahlen, der aktuellen Verordnung des Landkreises Lüneburg und um sowohl für unsere Bade- und Saunagäste als auch unser Team den Aufenthalt im SaLü so sicher wie möglich zu machen, haben wir uns für diese Regelung entschieden", sagt Geschäftsführer Dirk Günther.
Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre (Schüler bei Vorlage eines Schülerausweises). Schwangere, Stillende oder andere Personen, bei denen eine Impfung aus belegbaren Gründen nicht möglich ist, müssen den Mutterpass bzw. eine entsprechende Bescheinigung sowie den Nachweis über einen aktuellen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) und einen Lichtbildausweis vorlegen. Für die Teilnahme an den aktuell laufenden Schwimm- und Eltern-Kind-Kursen sowie Aqua-Fitness-Angeboten gelten die Regeln zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, also noch keine 2G-Regel.