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Vergnügen künftig bis Mitternacht möglich

Stadt lockert erneut die Beschränkungen im Wasserviertel

Ein Foto aus besseren Zeiten: Geselliges Miteinander am Stint. Foto: LGheuteLüneburg, 19.08.2021 - Im Lüneburger Wasserviertel darf von morgen, Freitag, 20. August, an eine Stunde länger dem Frohsinn nachgegangen werden. Erst ab Mitternacht gelten künftig die Verbote, die zur Befriedung der Situation nach ausufernden Zusammenkünften rund um den Stintmarkt erlassen wurden. Bislang durfte nur bis 23 Uhr Alkohol ausgeschenkt werden.

Der Geltungsbereich der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Lüneburg bezieht sich wieder auf die bekannten Straßen des Wasserviertels. Ausgenommen sind jeweils die konzessionierten Flächen für Außengastronomie:

  • Salzstraße am Wasser ab Ecke Baumstraße/Treidelweg über Am Stintmarkt bis zur Querung zwischen Ilmenau- und Rosenstraße
  • Auf dem Kauf (gesamte Straße)
  • Lüner Straße ab Ecke Auf dem Kauf bis hinunter zur Lünertorstraße Ecke Am Werder
  • Am Fischmarkt

Bis einschließlich 6. September sieht die Allgemeinverfügung in diesen Straßen jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag folgende Verbote vor. Bislang lag die Zeitgrenze bei 23 Uhr:

  • Verbot Alkohol zu trinken oder bereitzustellen (ab 0 Uhr)
  • Verbot von Gläsern, Glasflaschen und Glasbehältnissen (ab 0 Uhr)
  • Verbot technische Anlagen zu nutzen, um Musik abzuspielen (ab 0 Uhr)

Grundsätzlich gilt auch weiterhin:

  • Die Zufahrt für Autos in das Wasserviertel ist weiter nur für Anlieger gestattet.
  • Die Fahrbahn der Stintbrücke ist freizuhalten, da Fahrbahnen laut Straßenverkehrsordnung generell kein Aufenthaltsort sind.

Zudem appelliert die Hansestadt an alle Besucher des Wasserviertels, den Lärm so gering wie möglich zu halten, um Störungen der Anwohnerschaft zu vermeiden. "Denn letztlich geht es um ein friedliches Miteinander, mit dem gute Kompromisse für alle Beteiligten gefunden werden", teilt die Pressestelle der Stadt mit.

 

 

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