Dahlenburger Bürgerinitiative fordert von der Landesregierung die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
Dahlenburg, 13.07.2025 - 10.000, 20.000, 30.000 Euro – Beträge wie diese sind keine Seltenheit und erst recht kein Pappenstiel, wenn einzelne Bürger von ihrer Kommune zur Kasse gebeten werden, weil die Straße, an der sie ihr Grundstück haben, erneuert werden muss. Gern wird hierfür dann die "Straßenausbaubeitragssatzung", kurz Strabs, herangezogen, die es der Gemeinde ermöglicht, das nötige Geld dafür von den Anliegern einzutreiben. Weil dies bei den Betroffenen stets auf Protest und teils leere Portemonnaies stößt, nehmen immer mehr Kommunen davon Abstand – nur nicht die Samtgemeinde Dahlenburg. Und hier regt sich jetzt Widerstand.
"Es ist nicht sozial, wenn Anlieger für etwas bezahlen müssen, das ihnen nicht gehört, das von der Allgemeinheit genutzt wird, das den Beitragspflichtigen keine Sondervorteile bringt, bei dem sie kein Mitspracherecht haben und das von Land zu Land und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich umgesetzt wird." Mit diesen klaren Worten hat sich Wilfried Reiser in einem Schreiben an Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) gewandt. Darin fordert der Sprecher der Bürgerinitiative "Strabs-Dahlenburg" die Abschaffung des Paragraphen 6 des Niedesächsischen Kommunalen Abgabengesetzes (NKAG), in dem es heißt, dass "Kommunen zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben können".
◼︎ "Können", nicht "müssen"
Bedeutsam ist dabei das Wort "können". Denn der Paragraph stellt es den Kommunen frei, ob sie einen Teil der Kosten für eine Straßenerneuerung auf die Anlieger umlegen oder nicht. Lange war dies kein Thema und viele Bürger haben sich der auferlegten Pflicht wohl oder übel gebeugt. Doch in den letzten Jahren ist der Widerstand dagegen gewachsen, und immer mehr Kommunen haben inzwischen erklärt, keinen Gebrauch mehr davon machen zu wollen.
Kluge Bürger- und Oberbürgermeister haben ohnehin schon seit Längerem darauf verzichtet, diese problematische Einkommensquelle heranzuziehen. Selbst Lüneburgs früherer Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) hat sich immer gesträubt, mit der Strabs seinen Bürgern in die Tasche zu greifen, wohl wissend, dass ihm dies bei den nächsten Wahlen heimgezahlt werden könnte. Inzwischen hat sich aber auch Lüneburg formal von der Beitrags-Eintreibung verabschiedet.
◼︎ Gemeindegrenze darf kein Kriterium sein
In zehn der sechzehn Bundesländer gibt es die Strabs zwischen nicht mehr, und in Niedersachsen erheben mehr als die Hälfte der Gemeinden oder der kreisfreien Städte keine Straßenausbaubeiträge mehr. Warum dies nicht auch für die Samtgemeinde Dahlenburg gelten soll, ist Wilfried Reiser unverständlich: "Diese unsägliche Satzung spaltet die Gesellschaft, sie verbreitet Lebensängste und kann Menschen, auch generationsübergreifend, in den finanziellen Ruin treiben." Es könne nicht sein, dass eine Gemeindegrenze darüber entscheidet, "ob die Bürger um ihre Altersvorsorge gebracht werden oder auch nicht".
Damit allein aber will Reiser es nicht belassen. Er kritisiert, dass die Anliegerbeteiligung die falschen Anreize zum sparsamen Umgang der Kommunen mit Steuergeldern setzt, da der Löwenanteil an den Baukosten die Anlieger zu tragen haben. Und: "Völlig außer Acht gelassen wird die Haushaltslage der Anlieger. Per Widmung ist der Eigentumsübergang der Straße an die Gemeinde vollzogen. Die Anliegerstraße ist auch als kommunales Infrastrukturvermögen bilanziert. Die Gemeinde ist Straßeneigentümer und somit auch Baulastträger. Entsteht ein Wertverlust durch Nutzung, so entsteht ein Wertverlust für den Eigentümer. Und das ist nun mal die Gemeinde."
◼︎ Appell an Hannover
Das Problem: Die Landesregierung in Hannover wird auf die Forderungen der Bürgerinitiative unter Verweis auf den entsprechenden Paragraphen in der NKAG vermutlich nicht tiefer eingehen, schließlich bleibt es ihnen überlassen, wie sie damit umgehen. Das ist auch Wilfried Reiser bewusst, der vorsorglich fordert: "Ich bitte höflich darum, dass aus der Staatskanzlei keine plattitüdenhafte Replik erfolgt, schon gar nicht zur sogenannten kommunalen Selbstverwaltung." Sein Appell lautet deshalb auch: "Schaffen Sie Gerechtigkeit durch Abschaffung des § 6 NKAG."
Eine Antwort aus Hannover liegt bislang nicht vor.