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Aufgelesen: Wissenschaft gegen Pseudo-Wissenschaft

Deutsche Wissenschaftler fordern die Abkehr vom Atomausstieg

Foto: LGheute31.07.2022 - "Folgt der Wissenschaft!" werden Greta Thunberg und die "Fridays for Future"-Bewegung nicht müde zu rufen, wenn es darum geht, den Kampf gegen den Klimawandel mit stichhaltigen Argumenten zu versehen. Grundsätzlich ein richtiger Ansatz. Allerdings sollte er auch konsequent durchgehalten werden. Doch bei der Frage der Nutzung der Kernenergie kommt die Wissenschaftshörigkeit der "Klima-Aktivisten" schnell an ihr Ende. Das überrascht, weil selbst der Weltklimarat, auf den sich Greta und Co. stets berufen, die Kernenergie ausdrücklich als klimafreundlich befürwortet. Nun hat sich die Wissenschaft selbst zu Wort gemeldet. Zwanzig deutsche Professoren fordern den Ausstieg aus dem Atomausstieg.

In ihrer am 26. Juli veröffentlichen und beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereichten "Stuttgarter Erklärung" plädieren die Wissenschaftler für den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke als "dritte Klimaschutzsäule" neben Sonne und Wind. "Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas wurde Deutschland in Energienot manövriert", die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch Wohlstand des Landes gefährdeten, heißt es in der Erklärung. Und: Das Festhalten am deutschen Atomausstieg verschärfe diese Gefahren und bremse – zusammen mit anhaltender Kohleverstromung – den internationalen Klimaschutz.

Im Deutschlandfunk erläuterte Prof. Dr. André D. Thess von der Universität Stuttgart als Mitunterzeichner der Erklärung heute die Forderung und ging dabei auch mit Teilen der Wissenschafts-Szene selbst hart ins Gericht. Nicht immer hätten einige von ihnen bei der Analyse der Kernenergie "die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis" berücksichtigt.

Konkret spricht er dabei gravierende Fehler der "Ethik-Kommission für eine sichere Energieversorgung" an, die 2011 nach dem Reaktorunfall von Fukushima von Bundeskanzlerin Angela Merkel eingesetzt worden war und den politisch gewollten Ausstieg aus der Kernenergie unterfüttern sollte. Die habe unter der Leitung von Matthias Kleiner als damaligem Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft "keine ergebnisoffene Erörterung vorgenommen" – ein Vorwurf, der vor allem unter Wissenschaftlern schwer wiegt.

Doch das ist noch nicht alles. In der Kommission, so Thess weiter, habe "kein einziger Energie-Experte gesessen", auch habe es beim Abschlussbericht keine klare Trennung von Fakten und Meinungen gegeben. "Wie soll sich dann die Öffentlichkeit ein sachliches und objektives Bild für ein solch komplexes Thema bilden?", fragt der Wissenschaftler, der an der Uni Stuttgart den Lehrstuhl für Energiespeicherung inne hat.

Thess, der die Risiken der Kernenergie nicht herunterspielt, zieht aber auch Vergleiche. So führe die Erzeugung von einer Terawattstunde Strom aus Kohle zu 25 Todesfällen, bei Sonne, Wind oder Kernenergie sei dies lediglich 0,1 Todesfall.

Den "Streckbetrieb" der noch laufenden Kernkraftwerke hält Thess vor dem Hintergrund der aktuellen Energiesituation für "unbedingt notwendig". Eine langfristige Nutzung der Kernenergie müsse in der Gesellschaft diskutiert werden, "allerdings ohne Emotionen und Ideologie". Zudem hält er dem Argument, die Kernkraftwerks-Betreiber selbst stünden aus technischen Gründen nicht hinter dem Weiterbetrieb ihrer Kraftwerke, entgegen, dass dies lediglich offizielle Verlautbarungen seien, denen intern eine andere Position gegenüber stünde.

Auch das Problem der Endlagerung klammert Thess nicht aus. Diese sei indes "nicht so alternativlos, wie es häufig in der Öffentlichkeit dargestellt wird". Er spricht sich vielmehr für eine Zwischenlagerung statt Endlagerung aus, da erstere für einige hundert Jahre technisch möglich sei, "und sie erlaubt die spätere Nutzung der Materialien, die ja teilweise noch Energie beinhalten". Und: Auch die Menge der hochradioaktiven Abfälle, die seit den 1950er-Jahren von der Menschheit produziert wurde, sei weitaus geringer als häufig dargestellt: "Sie passt auf ein Fußballfeld und ist etwa zwanzig Meter hoch."

Die "Stuttgarter Erklärung":

Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas wurde Deutschland in Energienot manövriert. Steigende Energiepreise und sinkende Versorgungssicherheit gefährden Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Das Festhalten am deutschen Atomausstieg verschärft diese Gefahren und bremst – zusammen mit anhaltender Kohleverstromung – den internationalen Klimaschutz. Der Weltklimarat IPCC bezeichnet die Kernenergie als ein Instrument des Klimaschutzes. Die Europäische Union ordnet Kernenergie als nachhaltige Energiequelle ein. Auf dieser Grundlage plädieren wir für den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke als dritte Klimaschutzsäule neben Sonne und Wind. Wir fordern die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragraphen (insbesondere §7 Atomgesetz) und eine Prüfung der sicherheits- technischen Betriebserlaubnis, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen.

Prof. Dr. André D. Thess, Universität Stuttgart
Prof. Dr. Harald Schwarz, BTU Cottbus-Senftenberg
Prof. Dr. Michael Beckmann, TU Dresden
Prof. Dr. Burak Atakan, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Alexander Dilger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Prof. Dr. Francesca di Mare, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Kerstin Eckert, TU Dresden
Prof. Dr. Sabine Enders, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Martina Hentschel, TU Chemnitz
Prof. Dr. Dr. Rafaela Hillerbrand, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Antonio Hurtado, TU Dresden
Prof. Dr. Matthias Kind, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Marco Koch, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Andrea Luke, Universität Kassel
Prof. Dr. Axel Meyer, Universität Konstanz
Prof. Dr. Frank R. Schilling, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Klaus Steigleder, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Robert Stieglitz, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Gerhard Wegner, Universität Erfurt
Prof. Dr. Thomas Wetzel, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Die Antragsteller haben bei der Einreichung eine Veröffentlichung beantragt, die im Laufe von drei Wochen geprüft wird. Nach Veröffentlichung kann die Petition vier Wochen lang mitgezeichnet werden. Bei Erreichen von 50.000 Unterzeichnungen werden die Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung gehört.

 

 

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