Unternehmen müssen Mitglied bleiben

Gericht bestätigt Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft in IHKs

Unternehmen müssen weiterhin Mitglied einer Kammer sein, das bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Foto: LGheuteLüneburg, 03.08.2017 - Die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern und die daran gebundene Beitragspflicht sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht jetzt in einem Beschluss bekräftigt. Die Richter des Ersten Senats haben damit die Verfassungsbeschwerden von zwei IHK-Mitgliedern zurückgewiesen. "Mit diesem Beschluss stärkt das Bundesverfassungsgericht erneut die Selbstverwaltung in Deutschland. Wir freuen uns auch darüber, dass das Gericht die demokratische Legitimation der IHKs hervorgehoben hat. Das ist Ansporn für unsere Arbeit in der Vollversammlung", sagt Olaf Kahle, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg.

Die Wahrnehmung des Gesamtinteresses, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und die Übernahme öffentlicher Aufgaben rechtfertigten nach Auffassung des Gerichts die gesetzliche Mitgliedschaft. Nur die gesetzliche Mitgliedschaft sichere in den Worten des Bundesverfassungsgerichts, dass über die IHKs "alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen" und diese "fachkundig vertreten werden". Der Gesetzgeber habe rechtsfehlerfrei gehandelt, wenn er die Artikulation der Belange und Interessen der Wirtschaft vor Ort, der IHK mit dem Ziel übertragen habe, diese insbesondere gegenüber Politik und Verwaltung zu Gehör zu bringen. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Betriebe und Unternehmen diese Aufgabe selbst in autonomer Verantwortung wahrnehmen und alle als Mitglieder beteiligt würden.

Die gesetzliche Mitgliedschaft einschließlich der daran gebundenen Beitragspflicht ist nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts geeignet, dieses legitime Ziel zu erreichen. Dabei komme es nicht darauf an, dass sich aus der Mitgliedschaft ein individueller Nutzen ergäbe. Allein die Möglichkeiten zur Partizipation und Mitgestaltung reichten schon zur Rechtfertigung des Kammerbeitrags aus. Die Beiträge belasten die Betroffenen nach Wertung des Gerichts nicht übermäßig. Auch seien die IHKs, einschließlich der Wahlen zu den Vollversammlungen, demokratisch legitimiert.

Gerade auch der europäische Einigungsprozess und die Globalisierung würden nach Auffassung des Gerichts deutlich machen, dass es besonders wichtig sei, "die bezirklichen Perspektiven zur Geltung zu bringen". Da die gesetzliche Mitgliedschaft nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern an die örtliche Verankerung anknüpfe, könne das Gericht auch keinen Verstoß gegen europarechtliche Normen erkennen.