IHK begrüßt geplante Mindestlohn-Ausnahmen
Lüneburg, 03.01.2017 - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Regelungen beim Mindestlohn für Flüchtlinge anzupassen. Denn das könnte dazu beitragen, die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen zu beschleunigen, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert. "Qualifizierte Flüchtlinge können einen Beitrag zur Schließung der Fachkräftelücke leisten. Mit der jetzt geplanten Regelung kann dieses schneller gelingen, so dass letztlich beide Seiten – Arbeitnehmer und Unternehmen – davon profitieren." Erst kürzlich hatte die regionale Wirtschaft in einer IHK-Umfrage die drohende Fachkräftelücke zum Fokusthema des Jahres 2017 gewählt.
"Wenn Flüchtlinge und Zuwanderer sich nachqualifizieren, um einen ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen, ist es nur fair und richtig, diese Phase auch bei der Vergütung als eine Zeit der Ausbildung zu begreifen", sagt Zeinert. Die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge sei eine mehrjährige und anspruchsvolle Aufgabe, bei der sich auch die IHK nach Kräften einbringe.
So unterstützt die IHK Menschen, die einen ausländischen Abschluss in Deutschland als IHK-Beruf anerkennen lassen wollen. In einer Erstberatung erläutern IHK-Berater Antragsformulare und helfen bei Bedarf beim Ausfüllen der Unterlagen, die bei der IHK Fosa (Foreign Skills Approval) eingereicht werden müssen. Die Anträge können unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus gestellt werden. Ansprechpartnerin für kaufmännische Berufe ist Angelika Harre, Tel. 04131-742-152,
Und ob Studium, Handwerk oder Handel – über die Möglichkeiten zur Anerkennung und zur Weiterqualifizierung in allen Berufen informiert die IQ-Beratungsstelle der IHK in Celle als Teil des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Zuwanderer und Unternehmen aus den Landkreisen Celle und Heidekreis. Antragssteller sollten übersetzte Zeugnisse, Abschlüsse, Facharbeiterbriefe, Lebensläufe sowie Arbeitszeugnisse oder andere Nachweise wie Arbeitsbücher mitbringen. Anerkennungsberaterin Dr. Christin Brings ermittelt auf Basis der eingereichten Unterlagen mögliche Referenzberufe – und gibt Informationen und Tipps über das Anerkennungsverfahren. Kontakt: 05141 9196-25 oder -26,
Unternehmen, die einen Flüchtling beschäftigen möchten, können sich an IHK-Willkommenslotsin Antje Possler wenden. Sie berät Betriebe zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten und knüpft Kontakte zu Schulen. Darüber hinaus organisiert sie Aktionstage, bei denen sie Unternehmen und junge Flüchtlinge zusammenbringt. Kontakt: 04131-742-199,