Viel Geld für viel Verkehr

IHK begrüßt Kabinettsentscheidung zum Bundesverkehrswegeplan – CDU-Politiker fordert Umfahrung

Auch der Ausbau des Schiffshebewerks Scharnebeck ist Teil des Bundesverkehrswegeplans. Foto: LGheuteLüneburg, 04.08.2016 - Rund 270 Milliarden Euro umfasst der neue Bundesverkehrswegeplan (BVWP), den das Bundeskabinett gestern beschlossen hat. Ein Teil davon soll auch in den Ausbau der Verkehrswege in der fließen, darunter die A39, das Schiffshebewerk Scharnebeck und die Alpha-E-Variante als Schienenausbaukonzept. "Die regionale Wirtschaft begrüßt die heutige Kabinettsentscheidung zum Bundesverkehrswegeplan", sagte Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg. "Damit gibt es eine klare Aussage der Regierung, welche Projekte für unsere Verkehrsinfrastruktur von zentraler Bedeutung sind und in den nächsten Jahren realisiert werden. Es ist ein guter Tag für unsere Region." 

Die A39 bleibe auch nach dem Beteiligungsverfahren im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) in der Kategorie "vordringlicher Bedarf“ und mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 2,1 fest verankert. Gleiches gilt für die Bahn-Strecken des im Dialog-Forum Schiene Nord entwickelten Alpha-E-Konzepts für die Beseitigung möglicher Engpässe im Hafenhinterlandverkehr in den nächsten Jahren. "Bei der geplanten Schleuse Lüneburg hat sich das Bundesverkehrsministerium anscheinend der Kritik der IHK und anderer angeschlossen. Die Bewertung des NKV wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch einmal nach oben korrigiert“, sagte Zeinert.

Entscheidend sei als nächster Schritt, dass die Planungsabsichten der Bundesregierung ‒ wie im BVWP festgelegt ‒ auch durch die sogenannten Ausbaugesetze den Segen des Bundestags erhalten. Diese werden jetzt für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße in den Bundestag eingebracht. Zeinert ist optimistisch: "Das lange Verfahren der Aufstellung des BVWP einschließlich des umfangreichen Beteiligungsverfahrens und die Abarbeitung der rund 40.000 Stellungnahmen haben aus meiner Sicht eine gute Grundlage für das parlamentarische Verfahren gelegt. Ich bin deshalb sicher, dass für unsere zentralen Projekte auch die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden."

Die Bundesregierung stellt für die kommenden Jahre insgesamt 269,6 Milliarden Euro für die Verkehrswege zur Verfügung. Davon entfällt fast die Hälfte auf Straßen (49,3 Prozent), 41,6 Prozent auf Schienen und 9,1 Prozent auf Wasserwege. 

Pols fordert Umfahrung Lüneburgs und Deutsch Everns 

Zustimmung kommt auch vom Lüneburger CDU-Bundestagsabgeordneten Eckhard Pols: "Erstmals ist bei der Aufstellung des Planes die Öffentlichkeit beteiligt worden – von der Grundkonzeption über Projektvorschläge bis zum Entwurf, der im Frühjahr für sechs Wochen öffentlich auslag. Das Bundesverkehrsministerium hat die rund 40.000 Stellungnahmen geprüft und erforderliche Änderungen in den abschließenden Entwurf eingearbeitet. Für die Lüneburger Region ergeben sich keine Änderungen bei den bekannten Projekten. Die A39 ist weiterhin in der zweithöchsten Prioritätsstufe ("vordringlicher Bedarf“), die Alpha-E-Variante genießt hohe Priorität. Auch bleibt es beim vorgezogenen Neubau der Schleuse in Scharnebeck." 

Pols erklärte, er werde sich weiter für eine Verbesserung der Infrastruktur – insbesondere für die A39 – und das damit verbundene wirtschaftliche Wachstum für die Menschen einsetzen. "Der BVWP wird zwar erst mit dem parlamentarischen Verfahren verbindlich, die jetzige Zuordnung der Dringlichkeitsstufen wird allerdings kaum noch geändert werden können. Bezüglich Alpha-E erachte ich eine Umfahrung Lüneburgs und Deutsch-Everns oder eine Tunnellösung für dringend geboten", sagte Pols.

"Der BVWP 2030 enthält mehr als 1.000 Projekte. Die Vorrangigkeit des Erhalts des Bestandsnetzes erkennt man deutlich am Volumen von 141,6 Milliarden Euro, welches in den Erhalt beziehungsweise die Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur fließt. Das sind rund 69 Prozent der Gesamtmittel", erklärte Pols

Hintergrund
Der BVWP ist kein Finanzierungsprogramm und hat keinen Gesetzescharakter. Vielmehr bildet er die Grundlage für die gleichfalls beschlossenen Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene mit den dazu gehörigen Bedarfsplänen. Für die Wasserstraße gibt es zum ersten Mal ein Ausbaugesetz. Über die Aufnahme der Projekte des Bundesverkehrswegeplanes und eventuell weiterer Projekte in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze entscheidet der Deutsche Bundestag. Erst damit gilt als gesetzlich festgelegt, welche Verkehrsprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.