Kein Mindestlohn für Flüchtlinge

IHK will Flüchtlinge Langzeitarbeitslosen gleichstellen

Lüneburg, 27.11.2015 - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg lehnt Sonderregelungen beim Mindestlohn nur für Flüchtlinge ab. "Bei der Bezahlung darf die Herkunft des Menschen keine Rolle spielen", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert. Anders sehe es beim Thema Qualifikation aus: "Vor dem Hintergrund, dass von den Arbeitslosen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern nach Angaben der Agentur für Arbeit 80 Prozent keine Berufsausbildung haben und sie oftmals nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen, halte ich es für sinnvoll, die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose auf Flüchtlinge auszudehnen."

Konkret würde diese Änderung bedeuten, dass Arbeitgeber sechs Monate lang weniger als den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro zahlen dürften. "Man muss dabei auch bedenken, dass die Anstellung eines Flüchtlings in der Regel immer eine Investition für Unternehmer bedeutet", sagt Zeinert. Betriebe müssten zunächst Arbeitskultur und -abläufe vermitteln und in Kauf nehmen, dass Prozesse sich verzögern, weil es zunächst viel zu erklären gibt. Die Sprachbarriere mache das nicht leichter.

"Fakt ist: Die regionale Wirtschaft kann die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt nicht allein stemmen", betont der IHK-Hauptgeschäftsführer. Er fordert Politik und Verwaltung auf, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. An erster Stelle nennt Zeinert Sprachkurse, schnelle Verfahren zur Kompetenzfeststellung und den Abbau von Hürden, die Wartezeiten für Flüchtlinge auf Arbeitssuche verlängern.

Ob Flüchtling oder nicht, für Praktika sollte grundsätzlich länger als bisher eine Ausnahme vom Mindestlohn bestehen. "Dann haben Betriebe und Praktikanten die Möglichkeit, einander besser kennenzulernen. Das ist für eine Ausbildung oder Beschäftigung ganz wichtig", sagt Zeinert. Das gelte insbesondere für junge Erwachsene bis 25 Jahre ohne Berufsausbildung.

Die IHK Lüneburg-Wolfsburg unterstützt Unternehmen, die einen Flüchtling beschäftigen möchten. Fragen beantwortet Lars Heidemann von der IHK-Beratungsstelle für ausländische Fachkräfte, einem Projekt der IHK-Zukunftsinitiative hierjetztmorgen, unter Tel. 04131-742-125, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Unternehmen, die Praktikumsplätze für Flüchtlinge anbieten möchten, können diese in der IHK-Lehrstellenbörse publizieren. Ansprechpartnerin ist Kirsten Deising, Tel. 04131-742-162, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..