Arbeitgeber im Gesundheitswesen müssen säumige Arbeitnehmer melden
Lüneburg, 14.03.2022 - Bereits seit Dezember 2021 müssen Menschen in Gesundheitsberufen ihrem Arbeitgeber einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen – oder aber eine ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen keine Impfung erfolgen kann. Die Frist für die Vorlage der Nachweise läuft morgen, 15. März, aus. Wenn bis dahin keiner der drei genannten Nachweise vorliegt, bestehe für Arbeitgeber eine Meldepflicht, erinnert der Landkreis Lüneburg.