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Schießerei kommt vors Gericht

Zwei Angeklagte müssen sich wegen versuchten Mordes verantworten

Das Landgericht Lüneburg ist wieder einmal Ort einer spektakulären Verhandlung. Foto: LGheuteLüneburg, 24.09.2018 - Die Schießerei in Kaltenmoor vom April dieses Jahres wird am 27. September vor dem Landgericht Lüneburg verhandelt. Vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht müssen sich zwei Angeklagte im Alter von heute 22 bzw. 25 Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt beiden Angeklagten zunächst zur Last, versucht zu haben, in sieben rechtlich zusammentreffenden Fällen einen Menschen heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln zu töten und dabei zugleich eine gefährliche Körperverletzung und einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen zu haben.

Im Einzelnen hätten die Angeklagten, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, am 4. April kurz nach Mitternacht in Lüneburg-Kaltenmoor jeder mehrfach mit einer Pistole aus einem fahrenden Kraftfahrzeug heraus in eine Gruppe von sieben Personen geschossen. Dem sei ein Streit zwischen den Angeklagten und Gruppenmitgliedern vorausgegangen, wobei ein Freund des jüngeren Angeklagten geschlagen worden sei. Die Angeklagten hätten billigend in Kauf genommen, dass – für sie nicht kontrollierbar – einer oder mehrere Menschen hätten getötet werden können. Dabei seien sich die Angeklagten auch dessen bewusst gewesen, dass die Anwesenden nicht mit einem Angriff gerechnet hätten. Eine Person habe Verletzungen an Schulter und Bein davongetragen.

Weiterhin sollen beide Angeklagte Mitte November 2017 eine andere Person nach einem Wortwechsel durch Vorhalt eines jedenfalls waffenähnlichen Gegenstands bedroht haben. Schließlich habe der jüngere Angeklagte bei einem Streit ebenfalls im November 2017 einen anderen Menschen ins Gesicht geschlagen und, nachdem jener zu Boden gegangen sei, mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf getreten.

Fortsetzungstermine sind auf den 16. und 18. Oktober sowie auf den 1., 9., 13., 20. und 30. November 2018, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten und zweiten Verhandlungstag sind jeweils sechs Zeugen, für den dritten Verhandlungstag sind zwei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer drei Sachverständige hinzugezogen.

Für das Verfahren sind besondere Sicherheitsvorkehrungen und Einlasskontrollen angeordnet. Der Verhandlungssaal ist nur über den Seiteneingang des Landgerichts in der Bardowicker Straße zugänglich. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung für Zuhörer und Pressevertreter geöffnet. Sind alle Sitzplätze belegt, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen.