Tempo 80 für die Ostumgehung

Geschwindigkeitsbegrenzung und passive Lärmschutzmaßnahmen geplant – Landkreis legt Planfeststellungsbeschluss aus  

Auf der Ostumgehung im Bereich Lüne-Moorfeld soll künftig langsamer gefahren werden. Grund ist der Lärmschutz. Foto: LGheuteLüneburg, 27.07.2018 - Nun also doch: An der Lüneburger Ostumgehung soll es leiser werden – und zwar noch vor dem Bau der A39. Mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Kilometer pro Stunde für Pkw und 60 Kilometer pro Stunde für Lkw sollen die Anwohner im Bereich Moorfeld entlastet werden. Passive Lärmschutzmaßnahmen, also wie etwa Lärmschutzfenster, sollen zeitnah geprüft und umgesetzt werden. Außerdem wird der offenporige Asphalt – auch Flüsterasphalt genannt – auf der Strecke erneuert: Auf der Fahrbahn Richtung Uelzen soll das noch in diesem Jahr geschehen, in Richtung Hamburg spätestens 2019. Das sieht der ergänzende Planfeststellungsbeschluss vor, den der Landkreis Lüneburg jetzt abgeschlossen hat.

Lange schon kämpfen Anwohner nahe der Ostumgehung im Bereich Lüne-Moorfeld um mehr Lärmschutz, immer wieder forderten sie auch die Einführung eines Tempolimits auf 80 km/h. Selbst der Landtag in Hannover beschäftigte sich mit der Forderung. 

Von 2009 bis 2011 wurde ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren für nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung im Zuge der B4/B209 durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Verkehrsbelastung wesentlich höher war als beim Bau in den 1980er Jahren angenommen. Deshalb wurde mit einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren geprüft, ob zwischen Ilmenaubrücke und Erbstorfer Landstraße weitere Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Da bis heute mit dem Bau der A39 noch nicht begonnen wurde, muss laut Planfeststellungsbeschluss von 2011 die aktuelle Lärmsituation – auch im Hinblick auf die anzunehmende Verkehrsentwicklung bis 2030 – erneut geprüft werden.

Vom 6. bis 20. August liegen der Beschluss sowie die festgestellten Planunterlagen bei der Hansestadt Lüneburg zur Einsicht aus. Alle Interessierten können die Unterlagen im Bereich Umwelt, Bei der Ratsmühle 17a in Lüneburg von montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr einsehen. Der Bescheid kann zudem bis zum 27. August auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-lueneburg.de/ostumgehung abgerufen werden.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss können betroffene Bürger, die im Verfahren eine Stellungnahme abgegeben haben, innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg erheben.