Türsteher niedergestochen

23-Jähriger muss sich vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten

Hier werden die schweren Straftaten verhandelt: das Landgericht in Lüneburg. Foto: LGheuteLüneburg, 13.12.2017 - Am 19. Dezember beginnt vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 23 Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in den frühen Morgenstunden des 30. Juli 2017 in Lüneburg versucht zu haben, einen Menschen aus niederen Beweggründen zu töten und diesen dabei mittels eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.

In der Tatnacht habe der stark alkoholisierte Angeklagte, so die Anklageschrift, in einer Gaststätte zunächst weibliche Gäste belästigt. Nachdem er deshalb von einem Türsteher ins Freie geleitet worden sei, habe der Angeklagte mit einem Messer auf dessen Rumpf und Oberkörper eingestochen, um sich für seinen Rauswurf zu rächen. Dabei habe der Angeklagte jedenfalls billigend in Kauf genommen, dass der Türsteher, der sich einer Notoperation habe unterziehen müssen, durch die beigebrachten Stichverletzungen hätte zu Tode kommen können. Der Angeklagte sei nach einer wenige Minuten währenden Flucht noch in Tatortnähe festgenommen worden.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr in Saal 21. Fortsetzungstermine sind auf den 3., 10. und 12. Januar 2018 jeweils 9.30 Uhr ebenfalls in Saal 21 bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind sieben Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.