Landkreis-Schüler haben Vorrang

Kreistag legt Kapazitäts-Obergrenzen für Gymnasien fest - Oedeme maximal siebenzügig

Lüneburg, 28.03.2015 - Rund drei Monate vor den Anmeldeterminen an weiterführenden Schulen hat der Kreistag einen Beschluss zur Aufnahme von Schülern am Gymnasium Oedeme und dem Schulzentrum Scharnebeck gefasst: Für das Gymnasium Oedeme gilt eine Kapazitätsobergrenze von maximal sieben Zügen, bei mehr Anmeldungen gibt es ein Losverfahren. Am Schulzentrum Scharnebeck können insgesamt bis zu neun Züge aufgenommen werden. Mit dem einstimmigen Beschluss wollen die Kreistagsabgeordneten mit dem Landkreis als Schulträger "mehr Transparenz und Planungssicherheit für Eltern und Kinder schaffen", wie der Landkreis mitteilte.

"Bisher erfuhren Familien oft erst zu Beginn der Sommerferien, wenn ihr Kind keinen Platz an seiner Wunschschule erhalten hatte“, erläuterte Martin Wiese, Fachbereichsleiter Soziales beim Landkreis Lüneburg, in der Kreistagssitzung, "das hat oft zu Verstimmungen geführt, auch wenn in der Regel 96 Prozent der Kinder ihren Wunschplatz erhalten.“ Um Losverfahren zu vermeiden, setzt der Landkreis auf rechtzeitige Information und Beratung der Eltern und deren freiwillige Entscheidung.

Maximal sieben Züge am Gymnasium Oedeme

Insbesondere am Gymnasium Oedeme gab es in der Vergangenheit häufig mehr Anmeldungen als die Schule aufnehmen konnte. Nun soll es am größten Gymnasium im Landkreis nach dem Schulgesetz pro Jahrgang eine Kapazitätsobergrenze von maximal sieben Klassen geben. Eine Belegung mit weniger Zügen je nach konkreter Bedarfslage und Absprache der Beteiligten ist auch möglich. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazitätsobergrenze, so greift nach einer Verfügung der Landesschulbehörde vom 9. März 2015 ein Losverfahren.

Beschränkt wird das Losverfahren auf Kinder aus der Hansestadt Lüneburg. Das hatte in der Vergangenheit zu starker Kritik von Eltern der jenigen Kinder geführt, die in Oedeme wohnen, beim dortigen Gymnasium aber bei entsprechendem Losentscheid nicht zum Zuge kommen (LGheute berichtete). 

Neun Züge am Gymnasium Scharnebeck

Das Schulzentrum Scharnebeck kann insgesamt bis zu neun Züge aufnehmen. Davon entfallen in der Regel fünf Züge auf das Bernhard-Riemann-Gymnasium und vier Züge auf die Oberschule am Schiffshebewerk. Für die Schülerbeförderung gelten dort nun dieselben Regeln wie für alle anderen Schulen im Landkreis. 

Besonderen Wert legt der Kreistag auf klare und rechtzeitige Information der Eltern. Im Beschluss heißt es: „Der Landkreis Lüneburg ist bestrebt, die betroffenen Eltern über das Bildungsangebot zu informieren. Insbesondere Losverfahren sollen möglichst durch einvernehmliche, freiwillige Lösungen vermieden werden.“ Die Kreisverwaltung empfiehlt Eltern im Grundschulbezirk Deutsch Evern die Anwahl der Wilhelm-Raabe-Schule oder des Johanneums und im Grundschulbezirk Dahlenburg die Anwahl des Gymnasiums Bleckede. Bei Bedarf werden direkte Buslinien eingerichtet. Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg wird entsprechende Gespräche mit den Eltern der Grundschulbezirke Hasenburger Berg, Häcklingen und Rotes Feld führen. 

Der Beschluss des Kreistags im Wortlaut:

„Es wird festgestellt: 

a) Auf der Grundlage der Vorlage 2014/371 wird nach § 59 a Abs. 1 und 5 NSchulG eine Kapazitätsobergrenze für das Gymnasium Oedeme mit maximal sieben Zügen festgelegt. Eine Belegung mit weniger Zügen je nach konkreter Bedarfslage und Absprache der Beteiligten ist dadurch nicht ausgeschlossen.

b) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazitätsobergrenze, ist zu losen, wobei laut Verfügung der Landesschulbehörde vom 09.03.2015 das Losverfahren auf Schülerinnen und Schüler in der Hansestadt zu beschränken ist, wenn dadurch die Kapazitätsobergrenze eingehalten werden kann.

c) Im Schulzentrum Scharnebeck können insgesamt bis zu neun Züge aufgenommen werden, wobei in der Regel fünf Züge auf das Bernhard-Riemann-Gymnasium und vier Züge auf die Oberschule am Schiffshebewerk entfallen. Eine formale Kapazitätsobergrenze im Sinne des Gesetzes wird für das Schulzentrum Scharnebeck nicht festgesetzt.

d) Mit der Aufhebung des Beschlusses des Schulgrundsatzausschusses aus dem Jahre 2004 zu Sonderregelungen in der Schülerbeförderung greifen von nun an die Regeln für die Schülerbeförderung, die für alle Schulen im Landkreis gelten.

e) Der Landkreis Lüneburg ist bestrebt, die betroffenen Eltern über das Bildungsangebot zu informieren. Insbesondere Losverfahren sollen möglichst durch einvernehmliche, freiwillige Lösungen vermieden werden. Deshalb ist die Kreisverwaltung beauftragt, mit den Eltern in den Grundschulbezirken Deutsch Evern und Dahlenburg zu reden, um die Anwahl der Wilhelm-Raabe-Schule oder des Johanneums (Deutsch Evern) bzw. des Gymnasiums Bleckede (Dahlenburg) zu empfehlen. Bei Bedarf werden direkte Buslinien eingerichtet.

f) Die Verwaltung der Hansestadt wird entsprechenden Gespräche mit den Eltern der Grundschulbezirke Hasenburger Berg, Häcklingen und Rotes Feld führen.“