Schüler-BAföG frühzeitig beantragen

Landkreis, 06.04.2011 - Wer Anspruch auf Schüler-BAföG hat, sollte den Antrag sofort oder spätestens bei Kenntnis des weiteren Schulbesuchs für das nächste Schuljahr stellen. „Nur so kann rechtzeitig zum neuen Schuljahr gezahlt werden“, sagt Gudrun Müller, Fachdienstleiterin Jugend und Familie beim Landkreis Lüneburg.

Entscheidend für den Zeitpunkt der Zahlung ist das Antragsdatum. Bei Anträgen, die erst in den Sommerferien oder nach Beginn des neuen Schuljahres gestellt werden, kann das Schüler-BAföG frühestens im Oktober oder November gezahlt werden. „In den vergangenen Jahren wurden viele Anträge erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres gestellt. Das zuständige BAföG-Amt kann nicht mit einem Vorschuss aushelfen“, sagt Müller. „Auch Sozialamt oder Jobcenter können nicht einspringen. Zur schnellen Bearbeitung der Anträge ist es daher wichtig, alle erforderlichen Unterlagen mit einzureichen. So werden Verzögerungen bei der Zahlung vermieden.

Wer eine zweijährige Schule besucht und in diesem Jahr schon BAföG bezieht, erhält in der Regel schon jetzt von der Schule die Bescheinigung über den Besuch im nächsten Schuljahr. In diesem Fall kann der Antrag sofort komplett abgegeben und so die nahtlose BAföG-Weiterzahlung sichergestellt werden.

Weitere Infos: Amt für Ausbildungsförderung, Kreisverwaltung Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, Gebäude 2, Eingang H. Die Sachbearbeiter stehen montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr persönlich zur Verfügung. Zu erreichen sind Birte Pott (zuständig für die Schüler mit Nachnamen Anfangsbuchstaben A-F, I) unter Telefon 04131 26-1384, Bärbel Kahl-Liedtke (G, H, J, K, Z), Tel. 26-1307, Norbert Möhring (L – R), Tel. 26-1706, Hans-Georg Sartisson (S – Y), Tel. 26-1337.