Bundesverfassungsgericht widerspricht OVG in Lüneburg
Karlsruhe, 01.05.2020 - Gottesdienste müssen im Einzelfall doch möglich sein. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverfassungericht in Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 29. April, in dem es das per einstweiliger Anordnung des vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg bestätigte Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften zur gemeinsamen Religionsausübung nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt hat.