Richtig knallen an Silvester

Hannover, 27.12.2013 - Wenn es am 31. Dezember wieder überall rummst, knallt und zischt und die aufsteigenden Raketen den Jahreswechsel bekanntgeben, sollte die Freude über das Silvesterfeuerwerk nicht durch falschen Gebrauch der Feuerwerkskörper getrübt werden. Für den Umgang mit dem sogenannten Kleinfeuerwerk der Klasse II sind deshalb folgende Empfehlungen und Vorgaben zu beachten: Die Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Die Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Sofern keine weiteren regionalen Einschränkungen bestehen, darf Kleinfeuerwerk nur am Silvester- und Neujahrstag und dann ebenfalls nur von Volljährigen abgebrannt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich nicht zulässig. Vorsicht ist darüber hinaus bei illegalem und nicht zugelassenem Feuerwerk geboten - die Verwendung ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.

Für ungetrübte Silvesterfreude sollten folgende Regeln eingehalten werden: