OLG-Urteil schützt Unternehmer vor irreführenden Angeboten

Hansestadt, 20.02.2012 - Unternehmer sind künftig besser gegen Angebote für Einträge in unseriösen Branchenverzeichnissen geschützt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vom 14. Februar 2012 hervor. Das Gericht hatte über die Zulässigkeit von Angebotsformularen der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH für Einträge in eine Datenbank zu befinden. In seiner Entscheidung bezeichnete der Vorsitzende Richter die betreffenden Formulare als irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Wie die IHK Lüneburg-Wolfsburg mitteilte, seien auch Unternehmen im Bereich der IHK durch die Formulare der sogenannten Gewerbeauskunftzentrale getäuscht worden: Unwissentlich hätten sie einen kostenpflichtigen Eintrag in einer Gewerbedatenbank gebucht.

Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits mit Urteil vom 15. April 2011 entschieden, dass die Angebotsformulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH sowohl irreführend im Hinblick auf die Herkunft als auch intransparent im Hinblick auf die Kostenbelastung des Betroffenen sind. Auch die Berufung des beklagten Unternehmens blieb nun erfolglos.

Der Vorsitzende Richter im OLG führte aus, dass das Gericht keine Geschäftsmodelle billigen werde, die auf einen unaufmerksamen Adressaten spekulierten - egal, wie viele Betroffene tatsächlich irregeführt worden seien. Der Berufungsentscheidung des OLG mit Aktenzeichen I-20 U 100/11 war das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.04.2011 mit dem Az. 38 O 148/10  vorangegangen.

Das Urteil, so die IHK, stärke Betroffene, unberechtigte Forderungen weiterhin nicht zu bezahlen. Bei Fragen helfen die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Recht und Fair Play in der IHK unter Tel. 04131-742-122. Bei Bedarf würden auch spezialisierte Rechtsanwälte genannt werden.