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Staatsbürgerschaft mit halbem Herzen

Lüneburg begrüßt neue Staatsbürger – Mehr als die Hälfte behält aber alten Pass 

Sozialdezernentin Pia Steinrücke (vorn, Mitte) begrüßt die neuen deutschen Staatsbürger. Foto: Stadt LüneburgLüneburg, 01.10.2018 - Insgesamt 44 Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder aus 24 verschiedenen Nationen feierten in der vergangenen Woche im Lüneburger Glockenhaus ihre Einbürgerung. Stadträtin Pia Steinrücke hieß die neuen deutschen Staatsangehörigen dort im Namen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg willkommen und überreichte ihnen die Einbürgerungsurkunde. Doch nicht einmal die Hälfte von ihnen hat sich voll und ganz für ihr neues Zuhause entschieden: die meisten behalten auch ihren alten Pass und damit alle Rechte auch in ihrem Ursprungsland.

"Ab jetzt können Sie in Deutschland wählen und gewählt werden. Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und engagieren Sie sich für die Gesellschaft, in Ihrer Gemeinde, im Verein oder in der Politik", sagte Steinrücke und forderte die neuen deutschen Staatsangehörigen auf, sich an einer lebendigen Demokratie vor Ort zu beteiligen.

Viele der jetzt Eingebürgerten leben bereits länger in Deutschland, andere hätten erst vor einigen Jahren hierher gefunden, teilte die Stadt mit. Auch die Gründe und Wege, die sie bis nach Lüneburg geführt haben, seien ganz unterschiedlich, betonte Steinrücke: "Einige von Ihnen mussten aus ihrer Heimat fliehen, andere kamen wegen einer beruflichen Chance nach Deutschland und wieder andere sind ihrem deutschen Ehepartner gefolgt." Ihnen allen aber sei eines gemein: "Sie haben sich eines Tages dafür entschieden, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten und Sie haben mit dem heutigen Tag auch alle bürokratischen Hürden glücklich genommen."

 

Doch nur 20 der 44 neu Eingebürgerten werden nur den deutschen Pass haben, 24 von ihnen haben auch noch eine weitere Staatsbürgerschaft. Denn das Gesetz "sieht allerdings eine Reihe von Ausnahmen vor", wie Stadtpressesprecherin Suzanne Moenck erklärt. So müssten beispielsweise EU-Bürger und Bürger der Schweiz generell nicht ihren bisherigen Pass aufgeben. Dieses betrifft insgesamt 13 der Eingebürgerten. 

"Auch bei anerkannten Flüchtlingen wird darauf verzichtet, eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zu verlangen, ebenso bei Bürgern aus Staaten wie Iran oder Marokko, deren Recht eine solche Entlassung gar nicht vorsieht oder wo sie in der Praxis an unzumutbare Bedingungen geknüpft wird", erläutert Moenck. Dies gelte für 11 der Eingebürgerten, "vor allem aus dem Nahen Osten".

Daneben gebe es noch einen weitere Sonderregelung für den Kosovo: Hier werde das Bestehen der serbischen Staatsangehörigkeit nur deshalb angenommen, weil Serbien den Kosovo, der sich 2007 unabhängig erklärt hat, nicht anerkenne und alle kosovarischen Staatsangehörigen grundsätzlich als Serben anerkenne, was von  den Kosovanern aber grundsätzlich abgelehnt werde.