Stimmzettel, Kreuze, Wahllokal und Co.

- Kommunalwahl 2016 -
Informationen zur Wahl am 11. September

Lüneburg, 04.09.2016 - Noch eine Woche, dann darf in Stadt und Kreis gewählt werden. Die Wahlberechtigten entscheiden mit ihrer Stimme, wer in der nächsten Wahlperiode (1. November 2016 bis 31. Oktober 2021) dem Rat der Hansestadt Lüneburg, dem Kreistag oder dem Rat einer Gemeinde oder Samtgemeinde angehören soll. Wer in Oedeme oder in Ochtmissen wohnt, darf zusätzlich über die Sitzverteilung in den Ortsräten Oedeme bzw. Ochtmissen entscheiden. Da die Hansestadt Lüneburg außerdem Teil des Landkreises Lüneburg ist, bestimmen die Wahlberechtigten der Stadt auch über die Mitglieder im künftigen Kreistag mit. Wie es genau funktioniert, ist hier am Beispiel der Hansestadt Lüneburg erklärt.

Der Oberbürgermeister und der Landrat stehen nicht zur Wahl, beide wurden im Herbst 2014 für sieben Jahre im Amt bestätigt. Erst 2021 gibt es wieder eine Kommunalwahl, bei der die Mitglieder für den Rat bzw. Kreistag und zugleich der Oberbürgermeister bzw. Landrat gewählt werden.

Wie viele Stimmen habe ich? Und welche Parteien treten an?
Jeder Wahlberechtigte für den Rat der Hansestadt erhält einen gelben Stimmzettel etwa in der Größe DIN-A-3. Darauf stehen Kandidaten aus sechs Parteien (SPD, CDU, Grüne, Die Linke, FDP, AfD Niedersachsen), außerdem je ein Wahlvorschlag für die Gesamtliste der Partei. Die Wahlberechtigten dürfen bis zu drei Kreuze auf dem Zettel machen. Ob sie diese einer Partei bzw. einer Person geben oder auf mehrere Parteien oder Personen verteilen, ob sie nur die Gesamtlisten bedenken oder einzelne Kandidaten ankreuzen oder zum Beispiel eine Liste und zwei Kandidaten ankreuzen, ist freigestellt. Es dürfen nur nicht mehr als drei Kreuze auf dem Zettel stehen, dann wird er grundsätzlich ungültig.

Für den Kreistag ist der Stimmzettel rosa. Zur Wahl stehen im Lüneburger Stadtgebiet Kandidaten von SPD, CDU, Grüne, Die Linke, FDP, AfD Niedersachsen und der Partei Eine Welt. Auch hier gilt wieder: Bis zu drei Kreuze sind möglich, mehr nicht. In diesem Rahmen sind alle Kombinationen möglich.

Wer in Oedeme bzw. Ochtmissen wohnt, erhält zusätzlich einen grünen Stimmzettel für die Wahl des jeweiligen Ortsrates. Auch hier sind wieder maximal drei Kreuze zu machen. Zur Wahl stehen Kandidatinnen und Kandidaten von SPD, CDU, Grünen und FDP.

Wer darf überhaupt wählen gehen?
Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Alter sind entscheidend. Grundsätzlich dürfen Deutsche und Staatsangehörige eines anderen EU-Staates, wählen, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wählen gehen am 11. September - wo muss ich hin?
Die Hansestadt Lüneburg hat allen Wahlberechtigten im Stadtgebiet eine gelbe Wahlbenachrichtigungskarte zugesandt. Darauf ist zu lesen, welches Wahllokal für sie am 11. September zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet ist. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann sich auch im Internet informieren unter www.hansestadtlueneburg.de/wahl2016 und zum Beispiel im Straßenverzeichnis (unter Dokumente) nachvollziehen, welches das eigene Wahllokal ist. Bitte zur Wahl den Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Ich bin zur Wahl am 11. September verhindert - kann ich auch vorher schon wählen gehen?
Kein Problem! Die Hansestadt hat dafür eigens im Rathaus ein Briefwahlbüro eingerichtet, das als zusätzlicher Service sogar sonnabends bis 14 Uhr geöffnet hat. Telefon: (04131) 309-3200.

Zugang ins Briefwahlbüro:
Es gibt zwei Zugänge zum Wahlbüro. Zum einen über den Haupteingang A des Rathauses auf der Ecke Am Ochsenmarkt / Am Marienplatz. Zum anderen, barrierefrei, über den Eingang C des Rathauses, erreichbar über die Waagestraße und den Rathausgarten. Am Eingang C befindet sich eine Klingel, Mitarbeiter des Rathauses sind dann beim Öffnen der Tür behilflich. Die Wege sind ausgeschildert.

Öffnungszeiten im Briefwahlbüro:
montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr, außerdem sonnabends von 10 bis 14 Uhr (bis 8. September). Am Freitag, 9. September, ist das Briefwahlbüro regulär nur bis 13 Uhr geöffnet - so sieht es die Niedersächsische Kommunalwahlordnung vor. In Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

Wer die Briefwahl nutzen möchte, muss dafür einen Wahlschein beantragen. Das geht entweder über das Internet oder auch vor Ort bzw. per Post, Fax und E-Mail. Telefonische Anträge dagegen sind ebenso wie Anträge per SMS laut Gesetz unzulässig.

Wichtig: Ganz gleich, auf welchem Weg die Briefwahlunterlagen angefordert wurden - die roten Wahlbriefe müssen rechtzeitig bis zum Wahltag, 11. September 2016, 18 Uhr, bei dem Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lüneburg (die Adresse steht bereits auf dem roten Wahlbriefumschlag) eingehen. Sonst werden die Stimmen nicht mitgezählt.

Briefwahl beantragen im Internet:
Unter www.hansestadtlueneburg.de/wahl2016 in der rechten Spalte den Onlinewahlschein-Antrag herunterladen, ausfüllen und absenden (dieses ist möglich bis einschließlich 5. September). Hierfür werden zwingend Angaben aus der vorab zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte benötigt.

Briefwahl beantragen vor Ort:
Einfach den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der gelben Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen, sich im Briefwahlbüro mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen, und schon werden die Wahlunterlagen ausgehändigt. Wer will, kann auch gleich vor Ort seine Stimmen abgeben.

Briefwahl beantragen per Post und Fax:
Auch hier ist zunächst der Antrag auf der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen und zu unterschreiben. Diesen bitte ausreichend frankieren und ans Briefwahlbüro schicken: Hansestadt Lüneburg, Rathaus / Wahlbüro, Am Ochsenmarkt, 21335 Lüneburg.
Oder den ausgefüllten Antrag faxen an die Nummer (04131) 309-3166

Briefwahl beantragen per E-Mail:
Einfach eine Mail senden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit diesen Angaben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, außerdem die Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, wenn diese von der Wohnanschrift abweicht. Gegebenenfalls die Angabe des Staates ergänzen, wenn die Unterlagen ins Ausland gehen sollen.

Ich habe keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten - woran kann das liegen und was kann ich jetzt tun?
Wenn die Wahlbenachrichtigungskarte zu Hause nicht auffindbar ist, warum auch immer, ist es das Beste einmal kurz im Briefwahlbüro (Telefon 04131-309-3200) anzurufen. Die Mitarbeiter können dann sicherheitshalber kontrollieren, ob der- bzw. diejenige auch im Wählerverzeichnis steht. Ist das der Fall, können die Briefwahlunterlagen trotzdem per E-Mail, per Fax oder direkt im Briefwahlbüro angefordert werden. Den Antrag dann bitte formlos stellen, unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift und ggf. Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen.

Wer direkt am Wahltag in seinem Wahllokal wählen geht, bringt die Wahlbenachrichtigungskarte sowie Personalausweis oder Reisepass mit. Ist keine Wahlbenachrichtigungskarte vorhanden, können Wahlberechtigte auch nur gegen Vorlage von Personalausweis bzw. Reisepass wählen.