Innenstadt-Rambos müssen weiterhin draußen bleiben

Hansestadt, 12.07.2011 - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die Berufung eines Mannes abgelehnt, der gegen ein Verbot der Stadt Lüneburg geklagt hatte. Damit kann das Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg jetzt den Schlussstrich unter ein Verfahren ziehen, bei dem es um Betretungs- und

Aufenthaltsverbote für eine Gruppe junger Männer ging, die vor allem in der Innenstadt wiederholt Wehrlose angegriffen hatten. Einer der Männer hatte gegen das Verbot vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht (VG) geklagt. Der Rechtsanwalt beantragte Berufung, die das OVG jetzt mit deutlichen Worten abgelehnt hat.

In kaum mehr als einem Jahr (Januar 2007 bis Februar 2008) haben die vier Männer – verschiedene Nationalitäten, zu der Zeit alle um die 20 Jahre alt – insgesamt 37 Straftaten begangen: Hausfriedensbruch, Einbruchdiebstahl, Ladendiebstahl, Hehlerei, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollzugsbeamte. Die Straftaten häuften sich an bestimmten Plätzen, vor allem in der Innenstadt, rund um Discotheken und bei Festen auf den Lüneburger Sülzwiesen. Während die Anzeigen sich stapelten, die Polizei ermittelte und das Gericht noch nicht am Zuge war, machten die Innenstadt-Rambos ungerührt weiter wie bisher.

Nach Rücksprache mit der Polizei verhängte die Hansestadt Lüneburg schließlich ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für alle Orte, an denen die vier besonders aktiv waren. Zeitlich befristet und für genau beschriebene Areale, ganz so, wie es das Gesetz vorsieht. Einer der Männer zog dagegen vor Gericht und pochte auf Freiheitsrechte. Das städtische Rechtsamt setzte durch, dass es trotz Klage beim Verbot blieb. Im März 2010 entschied das VG nachträglich, dass die Stadt ganz zu Recht gehandelt hat.

Diese Auffassung bestätigte jetzt auch das OVG und lehnte die Berufung ab. In der Begründung heißt es, die Männer seien „aggressiv und provokativ gegenüber Passanten und der Polizei aufgetreten. … Dabei sind die Straftaten häufig aus der Gruppe heraus begangen worden. … Zudem wurden teilweise hilflose Opfer wie Kinder oder Volltrunkene ausgewählt, die den oder die Täter nicht identifizieren konnten“.

Wolfgang Sorger, Leiter des Rechtsamts der Hansestadt Lüneburg, ist erleichtert über den Gerichtsentscheid. „Es ist ein gutes Signal für die Opfer und für die Lüneburger Bevölkerung insgesamt, dass wir den öffentlichen Raum schützen und Straftaten insbesondere gegen Wehrlose mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgen – und dass wir damit im Recht sind.“

 

Prozessstatistik 2010

Einmal im Jahr zieht das Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg um Leiter Wolfgang Sorger und Stellvertreterin Petra Neumann Bilanz – die Zahlen für 2010:

• 229 Prozesse insgesamt (2009: 270)
• davon 105 neue Verfahren (2009: 166)
• 109 Prozesse abgeschlossen;
• davon u. a. 30 gewonnen, 9 verloren, 31 Fälle in der Hauptsache für erledigt erklärt, 24-mal zog der Kläger sein Anliegen zurück, 3-mal kam es zum Vergleich.

Die meisten Verfahren betrafen 2010 das Sozialleistungsrecht. Daneben ging es um Baurecht oder z.B. um Gefahrenabwehrrecht wie im Fall des Aufenthalts- und Betretungsverbots.

Die Zahlen bei den Ordnungswidrigkeiten:
• 420 Verfahren gab es insgesamt (zum Vergleich 2009: 479; 2008: 452; 2007: 422)
• 347 Bußgeldbescheide wurden erlassen.
• 33-mal wurde Einspruch eingelegt,  davon u. a. 1 als unzulässig verworfen, 3 Einsprüche und 11 Bußgeldbescheide zurückgenommen. 15 Bußgeldverfahren hat das Rechtsamt an die Staatsanwaltschaft abgegeben.