Silvester Feuerwerksregeln beachten

Hansestadt, 27.12.2010 - Steht der Jahreswechsel vor der Tür, steigt die Vorfreude auf das Silvesterfeuerwerk. Beim Abbrennen der Böller und Raketen gibt es jedoch einige Regeln zu beachten. Verkauft werden dürfen Feuerwerke nur an den letzten drei Tagen im Jahr: am 29., 30. und 31. Dezember. Nur Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Feuerwerksartikel kaufen und abbrennen. Feuerwerk ist ausschließlich am Silvester- und am Neujahrstag erlaubt. Rücksicht auf andere ist auch an Silvester geboten: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich nicht erlaubt. Aus Brandschutzgründen gilt das auch für die unmittelbare Umgebung von Reetdach- und Fachwerkhäusern.