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Zwischen Piercing und Aktenbergen

Die Hansestadt hat die Vormundschaft für rund 60 Kinder und Jugendliche

Lüneburg, 26.03.2013 - Ob es um Piercing, die Ferien mit den Freunden im Zeltlager oder die nervige Zahnspange geht - Sabine Blender und Angelika März kennen die Probleme von Kindern und Jugendlichen. Für die beiden städtischen Sozialpädagoginnen gehören solche Themen zum beruflichen Alltag, denn sie haben die Amtsvormundschaft für rund 60 Kinder und Jugendliche in Lüneburg. 

"Einen gesetzlichen Vormund bekommen Waisen, aber beispielsweise auch Kinder, deren Eltern schwer krank sind und sich deshalb nicht um sie kümmern können", erklärt Angelika März. Auch minderjährige Mütter haben als gesetzliche Vertretung für ihr Kind einen Vormund an ihrer Seite. "Wenn die Mutter dann wegen einer Geburtstagsfeier zum Beispiel mal eine Nacht in Hamburg verbringen möchte, entscheide ich als Vormund, wo das Baby während dieser Zeit bleiben kann. Ich spreche dann mit den Großeltern oder den Betreuern, falls Mutter und Kind in einer Einrichtung leben. Wir suchen dann zusammen nach einer Lösung, mit der es dem Baby gut geht", sagt Sabine Blender.

Die Aufgaben eines Amtsvormundes sind vielfältig. Wenn das Gericht eine Unterbringung außerhalb der Familie angeordnet hat, beantragen die Vormunde zu allererst, dass ihre Schützlinge ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie oder einem Heim bekommen.  Sie unterschreiben Zeugnisse, geben ihre Einwilligung zu einer Klassenfahrt und stimmen, wenn notwendig, einer Operation zu. Für die Gestaltung des Alltags der Kinder und Jugendlichen, also Essen, Schlafenszeiten, Freizeitgestaltung und Fernsehkonsum, sind sie nicht mehr zuständig. Das übernehmen die Pflegefamilien oder die Betreuer im Heim.

Besonders wichtig und sogar gesetzlich vorgeschrieben ist der persönliche Kontakt zwischen Vormund und Schützling. "Wir besuchen die Kinder und Jugendlichen in der Regel einmal pro Monat zu Hause. Das Treffen soll in ihrer gewohnten Umgebung  stattfinden, damit es ihnen leichter fällt, Vertrauen zu fassen", weiß Angelika März. Bei einer vollen Stelle darf ein Amtsvormund maximal 50 Kinder betreuen, bei einer halben Stelle sind es höchstens 25. Sonst bliebe zu wenig Zeit für regelmäßige Gespräche und Besuche.

Bislang war der Bereich Vormundschaften bei der Hansestadt Lüneburg auf mehrere Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aufgeteilt. "Wir haben diesen Bereich in den vergangenen Wochen ausgegliedert und für die Amtsvormundschaft zwei Sozialpädagoginnen eingestellt. Sie haben eine fundierte Ausbildung und sind deshalb besonders spezialisiert", berichtet Waldemar Herder, Fachbereichsleiter Soziales und Bildung.

Sobald ein Kind einen Amtsvormund bekommen soll, entscheidet grundsätzlich das Familiengericht darüber, welche erwachsene Person diese Aufgabe übernehmen soll. Falls das Kind keine Verwandten hat, die als gesetzliche Vertreter infrage kommen, springen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Jugendamts ein. Die Amtsvormundschaft des Jugendamts endet automatisch, sobald der Schützling entweder volljährig wird oder umzieht. Bekommt ein minderjähriges Mädchen ein Kind, übernimmt das Jugendamt vor Ort automatisch die gesetzliche Vormundschaft für das Baby. Auch diese Vertretung endet, wenn die Mutter 18 Jahre alt wird.